Vor gut zwei Monaten hat der Bundesrat angekündigt, die 13. AHV-Rente mittels einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren zu wollen. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Jährliche Ausbezahlung und Finanzierung über Mehrwertsteuer sind zu begrüssen
Der Bundesrat plant, die 13. AHV-Rente jährlich und im Dezember auszubezahlen. Finanziert werden soll sie mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte (Normalsatz von 8,1 auf 8,8 Prozent), womit sich richtigerweise auch die von der zusätzlichen Rente profitierenden Rentnerinnen und Rentner an den Kosten beteiligen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst sowohl eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer als auch die jährliche Ausbezahlung grundsätzlich und hatte dies in seiner Vernehmlassungsantwort so gefordert. Die Arbeitgeber sprechen sich aber nach wie vor dafür aus, dass die Mehrwertsteuer nur befristet erhöht wird, bis mit der AHV-Reform 2026 das gesamte System grundlegend überarbeitet wird. Für diese Reform und um das System nachhaltig finanzierbar zu halten, sind insbesondere auch strukturelle Massnahmen vonnöten, allen voran eine Referenzaltererhöhung.
Senkung des Bundesanteils aufgrund des angespannten Bundeshaushaltes
Wie ebenfalls bereits angekündigt, schlägt der Bundesrat eine Senkung des Bundesanteils an den AHV-Ausgaben vor. Da der Bund immer einen fixen Prozentsatz an den AHV-Ausgaben finanziert, würden die Ausgaben aufgrund der Mehrkosten der 13. AHV-Rente ebenfalls steigen. Dies ist für den Bund vor dem Hintergrund des angespannten Bundeshaushalts ein zusätzliches Problem, weshalb der Bundesrat den Bundesanteil von 20,2 auf 19,5 Prozent senken möchte. Die temporäre Senkung des Bundesanteils können die Arbeitgeber nachvollziehen.
Mehrwertsteuererhöhung braucht Volksabstimmung
Als nächstes berät das Parlament über die Botschaft und die Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Aus Sicht der Arbeitgeber ist klar, dass der Botschaft des Bundesrates zuzustimmen ist – und dies möglichst rasch. Nur so kann die Finanzierung – die aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung eine Volksabstimmung verlangt – noch vor der erstmaligen Ausbezahlung der 13. AHV-Renten 2026 geklärt werden.