Anerkennung der höheren Berufsbildung steigern

9. Oktober 2024 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung: Die vorgeschlagenen Massnahmen tragen dazu bei, das Image der Berufsbildung in der Bevölkerung zu steigern. Mit dem Abschluss der Vernehmlassung ist ein weiterer Meilenstein erreicht.

Wenn sich Jugendliche und ihre Eltern damit auseinandersetzen, welchen beruflichen Weg die jungen Personen einschlagen wollen, spielen unterschiedliche Faktoren in die Entscheidungsfindung ein. Ein wichtiger Faktor sind die Entwicklungsmöglichkeiten, die sich nach Abschluss der Erstausbildung bieten. Vielen Personen ist nicht bewusst, dass die Berufsbildung ein durchlässiges System ist und dass sich Berufsleute entlang des Arbeitsmarktes ein Leben lang weiterbilden können.  

Damit diese Merkmale der Berufsbildung in der Gesellschaft verstärkt bekannt und anerkannt werden, hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung erarbeitet. Dieses beinhaltet Änderungen des Berufsbildungsgesetzes sowie der Berufsbildungsverordnung und sieht unter anderem die Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule» (HF) sowie der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» vor. Zudem soll Englisch als mögliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen eingeführt und das Anerkennungsverfahren für die Lancierung von Weiterbildungsangeboten (namentlich der Nachdiplomstudiengänge NDS HF) der höheren Fachschulen abgeschafft werden. Während die ersten beiden Massnahmen schon seit längerer Zeit diskutiert werden, sind die letzteren erst im vorliegenden Massnahmenpaket hinzugekommen.  

SAV begrüsst Massnahmenpaket im Grundsatz 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) wurde eingeladen, seine Position in einer Vernehmlassungsantwort kundzutun. Grundsätzlich unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die vorgeschlagenen Massnahmen. Mit dem Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule» wird die Sichtbarkeit der Bildungsinstitutionen mit einem anerkannten Bildungsgang HF erhöht. Die Titelzusätze für die höhere Berufsbildung führen zu einer besseren Positionierung und Aufwertung dieser Abschlüsse im Bildungssystem – insbesondere auch gegenüber den non-formalen Weiterbildungsangeboten der Fachhochschulen («Weiterbildungsmaster» MAS). Die landessprachlichen Titel werden weiterhin verwendet, womit die Bildungssystematik und die Arbeitsmarktnähe erhalten bleiben und keine falschen Erwartungen betreffend Anrechnungen geschürt werden. Für die Arbeitgeber ist es wichtig, dass die landessprachlichen Titel weiterhin im Zentrum stehen und die Titelzusätze ergänzend verwendet werden. Bei der Umsetzung dieser Massnahme wird es stark von den Arbeitgebern abhängen, wie weit sich die Titelzusätze in den Branchen verbreiten.  

Optimierungsvorschläge in Vernehmlassungsantwort aufgeführt 

In seiner Vernehmlassungsantwort hat der SAV aber auch auf verschiedene Punkte hingewiesen, bei denen es Anpassungs- und Optimierungsbedarf gibt. Bei allen Massnahmen ist entscheidend, dass die Rolle der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) nicht geschwächt wird. Ausserdem soll die Umsetzung schlank und unbürokratisch verlaufen sowie möglichst keine Revisionen auslösen. Bei den Titelzusätzen stellt sich bei der englischen Übersetzung zudem die Frage nach einer sprachlichen Differenzierung zwischen den Berufsprüfungen und den Abschlüssen der HF, um der Dreistufigkeit der Bildungslogik gerecht zu werden. Auch die Reihenfolge der Titelzusätze sollte nochmals überprüft und allenfalls an die gängige Bildungslogik der Nachbarländer angepasst werden («Bachelor Professional / Master Professional»).  

Flexibilisierung des Weiterbildungsangebotes mit Präzisierungsbedarf 

Während die Einführung von Englisch als Prüfungssprache praktisch von allen Seiten begrüsst wird, gibt es kritische Stimmen der OdA zur Flexibilisierung des Weiterbildungsangebotes der HF. Im Grundsatz unterstützt der SAV die Bestrebungen, die non-formalen Angebote flexibler zu gestalten und damit auch den sich rasch wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Allerdings sind einige Umsetzungsfragen noch ungeklärt – wie beispielsweise der künftige Einbezug der OdA. Gerade zur Klärung dieser Punkte sollten die OdA eng in die Erarbeitung der Mindestverordnung einbezogen werden. Zudem ist es ihnen ein grosses Anliegen, einen Handlungsspielraum zu haben, falls von den Institutionen Angebote geschaffen werden, die nicht im Sinne der OdA / der Branchen sind. 

Wichtiger Meilenstein geschafft 

Es ist wichtig, dass sich Jugendliche auch weiterhin für den dualen Bildungsweg und Abschlüsse der höheren Berufsbildung als berufsorientierte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit entlang der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes entscheiden. Der SAV ist erfreut, dass mit der abgeschlossenen Vernehmlassung ein weiterer Schritt in Richtung Stärkung der höheren Berufsbildung getan ist. Die Vorlage wird voraussichtlich nächstes Jahr im Parlament behandelt. 

 

Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbands