Movetiagesetz: Nationalrat sagt JA

27. September 2024 News

Der Nationalrat stimmt in der Herbstsession 2024 dem Movetiagesetz zu. Damit soll die «Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität» und deren Agentur «Movetia» in eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid: Damit wird unter anderem auch die Transparenz der Verwendung der Bundesmittel erhöht.

Viele Jugendliche und junge Erwachsene erhalten mit einem Ferien-, Sprach-, oder Studienaufenthalt die Möglichkeit, ihre Sprachfähigkeiten zu verbessern und andere Regionen oder Kulturen kennenzulernen. Die Agentur «Movetia» unterstützt Einzelpersonen, Schulen oder Kantone bei der Organisation und Durchführung solcher Aufenthalte. Getragen wird die Agentur von der «Schweizerischen Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität» (SFAM). 

Nationalrat will bessere Umsetzung der Grundsätze des Bundes 

Mit dem Movetiagesetz will der Bundesrat die SFAM und damit deren Agentur «Movetia» in eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt umwandeln. Damit sollen unter anderem auch die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes besser berücksichtigt werden. Der Nationalrat stimmte diesem Gesetz in der Herbstsession 2024 deutlich mit 124 zu 53 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Dies, nachdem der Ständerat in der Frühlingssession nicht auf das Geschäft eintreten wollte. Das Geschäft geht nach dem Entscheid der grossen Kammer wieder zurück an den Ständerat. 

Gesetz bringt höhere finanzielle Transparenz 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid des Nationalrats. Die Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt und die damit einhergehende direkte Aufsicht durch den Bundesrat und die Oberaufsicht durch das Parlament erhöhen die Transparenz bei der Verwendung der Bundesmittel. Zudem werden die Anforderungen der EU-Vorgaben an nationale Agenturen erfüllt und die organisatorischen Voraussetzungen für eine Assoziierung an die EU-Bildungsprogramme sichergestellt.  

Arbeitgebervertretung in Verwaltungsrat 

Der SAV hatte in der externen Vernehmlassung mehrere Anpassungen bei der weiteren Ausarbeitung der Gesetzesvorlage vorgeschlagen. Eine dieser Anpassungen – die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der neuen Anstalt – soll nun auch im neuen Gesetz beinhaltet sein. Demnach sollen im Verwaltungsrat alle wichtigen Partner vertreten sein, also auch die Arbeitgeberseite.