Keine Verwässerung der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV

18. März 2021 News

Die Anforderungen an die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) werden definitiv nicht gesenkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die politischen Vorstösse nicht unterstützt, die nach dem Nichteintreten des Ständerats vom Tisch sind.

Der Ständerat hat den zwei gleichlautenden Vorstössen «Für eine moderne Sozialpartnerschaft» (17.406/ 17.407) mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Weil die kleine Kammer schon zum zweiten Mal die Vorstösse abgelehnt hat, ist das Geschäft erledigt. Die vorgeschlagene Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) hätte die Möglichkeit geschaffen, dass eine kleine Zahl von mitarbeiterstarken Unternehmen einer grossen Zahl von kleinen Unternehmen die Arbeitsbedingungen hätte zwingend vorschreiben können.

Deshalb begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) den Entscheid, die Anpassungen nicht zu ändern. Der SAV ist zudem der Ansicht, dass die Sozialpartnerschaft in der Schweiz von grosser Bedeutung ist. Darum soll alles, was auf sozialpartnerschaftlicher Ebene geregelt werden kann, auch durch solche Übereinkünfte beschlossen werden. Das ist das beste Mittel, um Etatismus zu verhindern.