Gefährliche Arbeiten für Jugendliche in Brückenangeboten: rechtliche Klarheit geschaffen
Neu dürfen Jugendliche ab 15 Jahren innerhalb der Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefährliche Arbeiten im geschützten Rahmen ausführen. Die Arbeitgeber unterstützen dies, mahnen aber vor zu starken Einschränkungen aufgrund der immer länger werdenden Liste von «gefährlichen Arbeiten». Weiterlesen