Anlässlich der Wintersession bestätigte der Nationalrat den Entscheid des Ständerats, wonach von den Sozialpartnern in einem GAV vereinbarte und vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohnbestimmungen anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen der Kantone vorgehen (Motion 20.4738). Ebenfalls von dieser Änderung betroffen sind Entscheide zum 13. Monatslohn sowie zu den Ferienansprüchen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst zusammen mit einer Allianz aus 27 Wirtschafts- und Branchenverbänden diesen Entscheid. Er stärkt die Sozialpartnerschaft, die als Schweizer Erfolgsmodell seit über 100 Jahren den sozialen Frieden garantiert. Sowohl der Föderalismus als auch die Sozialpartnerschaft sind tief in der politischen Kultur der Schweiz verankert. Die Motion trägt beiden Aspekten Rechnung.