Unbefriedigende Anpassungen bei der AHV-Reform

23. Februar 2021 News

Mit ihren Anpassungen an der bundesrätlichen Reformvorlage zur Stabilisierung der AHV wird die Ständeratskommission den Bedürfnissen der Arbeitgeber nur teilweise gerecht. So ist weiterhin die zentrale Forderung verletzt, wonach die finanziellen und strukturellen Massnahmen ein Gleichgewicht bilden müssen. Mit der vorgeschlagenen Anhebung des Ehepaarplafonds wird das Fuder zudem endgültig überladen.

Es war lange erwartet worden: Das finale AHV-«Päckli», das in der kommenden Frühjahrssession vom Ständerat behandelt werden soll. Nach dem Scheitern der Reform «Altersvorsorge 2020» im Herbst 2017 und dem Abwarten der Ergebnisse aus dem AHV-Steuer-Deal in der STAF Vorlage 2019 nahm die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) im Sommer 2020 endlich die Beratungen zum Geschäft «AHV 21» auf. Wer allerdings auf ein rasches Ergebnis hoffte, wurde wiederholt enttäuscht. Das lag mitunter auch an der Vorlage des Bundesrates, die weitestgehend den bereits bekannten Inhalten entsprach und daher zu wenig ausgewogen war: Einigen wenigen strukturellen Anpassungen standen zu hohe finanzielle Massnahmen gegenüber.

An ihrer Sitzung vom 22. Februar gab die SGK-S einer ausgewogenen Vorlage erneut Gegensteuer und verabschiedete das Gesamtpaket für die Behandlung in der Frühjahrsession. In der Summe umfasst die Vorlage nun folgende Kernpunkte: Einheitliches Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer, wobei für die Erhöhung des Frauenrentenalters Ausgleichsmassnahmen von rund 440 Millionen Franken vorgeschlagen wurden; Anhebung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent, sowie eine Zusatzfinanzierung von maximal 0.7 Mehrwertsteuerprozentpunkten, die gestaffelt in Kraft treten soll (0.3 Prozentpunkte sofort, maximal weitere 0.4 Prozentpunkte sobald der AHV-Ausgleichsfonds unter 90 Prozent einer Jahresausgabe sinkt). Mit diesen Massnahmen soll die AHV – wie schon vom Bundesrat vorgeschlagen – bis voraussichtlich 2030 finanziell stabilisiert werden. Dies mit der Idee, in der Zwischenzeit bereits die nächste Reform an die Hand zu nehmen und dort grundlegende, insbesondere strukturelle Massnahmen zu diskutieren.

Mit dem nun vorliegenden Gesamtpaket sind die Arbeitgeber nur mässig zufrieden. So begrüsst der SAV zwar ausdrücklich die Einführung eines einheitlichen Referenzalters und die damit einhergehende Flexibilisierung des Rentenbezugs. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Frauengenerationen, die von der Rentenaltererhöhung besonders betroffen sind, liegen zwar über dem geforderten Maximalbetrag, könnten aber im Sinne eines Kompromisses mitgetragen werden. Geradezu unverständlich ist für die Arbeitgeber jedoch, dass die vorliegende Kleinstreform mit einer Anpassung des Ehepaarplafonds ergänzt werden soll. Derart grundlegende Aspekte haben – wenn überhaupt – erst in der nächsten Reformetappe Platz.

Ebenso ungeeignet ist der Vorschlag für die Finanzierung der sich mehr und mehr aufreissenden Lücke im AHV-Fonds: Während die Arbeitgeber den ersten Teil der Mehrwertsteuererhöhung um 0.3 Prozentpunkte noch unterstützen können, kommt der zweite Teil mit 0,4 Prozentpunkten einer automatischen, einnahmeseitigen Sanierungsklausel gleich. Auch bei einem solchen Automatismus gilt die zentrale Erfordernis, wonach finanzielle und strukturelle Massnahmen ein Gleichgewicht bilden müssen. Nicht zuletzt kommt hinzu, dass der zweite Teil der Mehrwertsteuererhöhung, insbesondere aufgrund der Zusatzausgaben durch die Anhebung des Ehepaarplafonds, rasch notwendig würde. Eine Beibehaltung des jetzigen Plafonds würde daher gleich beide Probleme lösen.