Erstrat will Abschaffung der Alterskinderrenten

7. März 2024 News

Der Nationalrat spricht sich heute für die Modernisierung der Alterskinderrenten aus. Das bedeutet eine fairere Verteilung der Mittel und zugleich eine finanzielle Entlastung für die AHV und die berufliche Vorsorge. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, da er zur Stabilisierung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz beiträgt.

Alterskinderrenten sind wie Kinderzulagen für Pensionierte mit minderjährigen Kindern oder Kindern, die jünger als 25 Jahre und in der Erstausbildung sind. Diese Kinderzulagen erhalten die Betroffenen – zusätzlich zur AHV-Rente. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger und die Ausgaben für diese Kinderrenten sind in den letzten Jahren stark gestiegen und betragen mittlerweile allein in der AHV mehr als 230 Millionen Franken pro Jahr.  

Diese Alterskinderrenten gehen heute fast ausschliesslich an Männer, sie diskriminieren junge Familien, weil Eltern im AHV-Alter gegenüber Eltern im Erwerbsalter mit Kinderzulagen in vielen Fällen bessergestellt werden, und sie bevorteilen AHV-Beziehende mit guten Einkommen gegenüber Menschen mit geringerem Einkommen, da sie von der Rentenhöhe der Eltern abhängen. 

Der Nationalrat nimmt die Motion der Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N), welche diesen Missstand beheben will, in der Frühlingssession 2024 mit 117 zu 62 bei 8 Enthaltungen an. Die Motion sieht eine Modernisierung der Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge vor, indem die Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge abgeschafft, dafür aber mehr Geld an jene mit einer tiefen Rente ausbezahlt wird.  

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Annahme der Motion, weil sie die Mittel fairer und bedarfsgerechter verteilt und zugleich die AHV finanziell entlastet.