Familienzulagengesetz: Längere Übergangsfrist angenommen
Der Ständerat bereinigte in der Frühlingssession 2024 die Differenz in Bezug auf die Änderung des Familienzulagengesetzes. Die Übergangsfrist zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs beträgt neu drei anstatt nur zwei Jahre. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, nicht aber die Gesetzesänderung an sich. Weiterlesen