Grossbaustelle Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist unter Druck. Die steigende Lebenserwartung und die bevorstehende Pensionierungswelle der «Babyboomer»-Generation wirken sich negativ auf die Sozialwerke der ersten und zweiten Säule aus. Die Lage verschärft haben verschiedene Reformversuche, an der sich die Politiker die Zähne ausgebissen haben. Einen Hoffnungsschimmer gibt es inzwischen bei der beruflichen Vorsorge, wo der Bundesrat die Eckwerte des Sozialpartner-Kompromisses übernommen und die Botschaft «BVG 21» ans Parlament geschickt hat.

In der nächsten Woche wird die «AHV 21» als erste Vorlage der Altersvorsorge im Ständerat behandelt. Die AHV hat zwar durch den an der Urne gutgeheissenen «AHV-Steuer-Deal» im vergangenen Jahr erstmals eine Finanzspritze von 2 Milliarden Franken erhalten. In Anbetracht der strukturellen Probleme bleibt aber der Handlungsdruck der chronisch defizitären Sozialversicherung gross. Der Schweizerische Arbeitgeberverband appelliert deshalb zusammen mit economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband an das Parlament, zur Sanierung der AHV ein Gleichgewicht zwischen strukturellen und finanziellen Massnahmen zu finden.

Das einheitliche Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer bildet aus Sicht der Wirtschaftsdachverbände das eigentliche Herzstück der jetzigen Reform-Vorlage. Die Angleichung des Rentenalters ist richtig und muss mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV verbunden sein. Eine Flexibilisierung der AHV-Rente, wonach ein Bezug frühestens ab 63 Jahren und spätestens ab 70 Jahren möglich wird, unterstützt die Wirtschaft vor allem angesichts des Fachkräftemangels ebenfalls.

Die im jetzigen Paket vorgesehene Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent lehnen die Wirtschaftsvertreter jedoch ab, vor allem weil mit diesem Leistungsausbau die Hälfte der strukturellen Einsparungen postwendend wieder zunichte gemacht würden. Ebenfalls sprechen sie sich klar gegen eine gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Für die Wirtschaft ist eine – einmalige – Erhöhung um 0.3 Prozentpunkte die Schmerzgrenze. Damit können die finanziellen Reformziele erreicht werden, sofern der Ehepaarplafonds wie bisher beibehalten wird.

Die «AHV 21» muss nun zügig und unter Einbezug der vorgeschlagenen Korrekturen behandelt werden. Auch wenn die Effekte der Corona-Krise noch nicht ganz abschätzbar sind: Reformschritte sind unausweichlich, wenn wir unser wichtigstes Sozialwerk erhalten wollen.

Die Kolumne von Valentin Vogt ist in der «Zürichsee-Zeitung» erschienen.