Berufsberatung: Kantone müssen Verantwortung wahrnehmen

5. März 2024 News

Der Einbezug privater Anbieter von Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen soll nicht durch den Bund geregelt werden. Das hat der Ständerat in der Frühlingssession 2024 entschieden, indem er eine entsprechende Motion zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes ablehnte. Die Arbeitgeber anerkennen die Zuständigkeit der Kantone. Dennoch muss der aktive Einbezug privater Anbieter gefördert werden – insbesondere in der vom Bund finanzierten Initiative «viamia».

Zu gewissen Zeitpunkten während der Schulzeit oder auch später im Berufsleben benötigt man eine Standortbestimmung. Was sind meine Stärken? Welcher Beruf passt zu mir? Welches sind meine beruflichen Ziele? Und welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten habe ich? Bei solchen und anderen Fragestellungen greift das Angebot der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BLSB).  

Der Ständerat spricht sich in der laufenden Session knapp (mit 23 zu 20 Stimmen) gegen eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) aus, welche die explizite Aufnahme von privaten Anbietern im Berufsbildungsgesetz vorschlug. Damit wurde aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) die Chance verpasst, den Einbezug und die angemessene Berücksichtigung von privaten Anbietern bei der Vergabe von Bundesgeldern sicherzustellen. Private Anbieter waren und sind wichtige Innovationstreiber und haben sich zum Beispiel bei den Jugendlichen beim vertieften und ergänzenden Beratungsangebot gut etabliert.  

Der SAV begrüsst und anerkennt die geltende Zuständigkeit der Kantone, da diese die Bedürfnisse der Regionen am besten kennen und das Angebot entsprechend ausgestaltet wird. Es gilt aber auch hier, die privaten Anbieter gewinnbringend einzubeziehen.  

Die Initiative «viamia», eine kostenlose Standortbestimmung und Laufbahnberatung für über 40-jährige Arbeitnehmende, wurde als eine der Massnahmen zur Förderung des inländischen Fachkräftepotenzials 2019 vom Bundesrat initiiert. Entgegen den geltenden Zuständigkeiten finanziert der Bund daher bei dieser Initiative wesentlich mit. Dennoch ist der Einbezug der privaten Anbieter bei der Projektsteuerung bis heute nicht erfolgt und auch bei der Umsetzung in den Kantonen werden sie nur in Einzelfällen beigezogen. Diese Umstände haben im Wesentlichen zur behandelten Motion geführt. Für den SAV ist klar, dass sich dies trotz des «Neins» zu dieser Vorlage ändern muss. Denn auch in anderen Bereichen der Wirtschaft bewährt sich die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Anbietern.