Mit Flexibilität zum Lehrabschluss

15. Juni 2017 News

Der Nationalrat hat eine Motion abgelehnt, die auf eine verbesserte Situation von Teilzeitangestellten bei der Zulassung zum Lehrabschluss abzielte. Das Berufsbildungssystem ist jedoch bereits heute sehr flexibel ausgestaltet. Gleichzeitig muss es aber das Vertrauen der Arbeitgeber in die Abschlüsse und deren Qualität sicherstellen.

Der Nationalrat hat mehrheitlich gegen eine Motion (15.3554) gestimmt, die den Zugang von Teilzeiterwerbstätigen zum Qualifikationsverfahren über weitergehende gesetzliche Massnahmen erleichtern wollte. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, obwohl das Anliegen grundsätzlich berechtigt ist. Denn gerade ein flexibles Berufsbildungssystem leistet einen massgeblichen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Unter Federführung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) haben sich die Verbundpartner deshalb aufgemacht, die berufliche Grundbildung für Erwachsene ohne bestehenden Abschluss und für Berufsumsteiger attraktiver zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden: Das Berufsbildungsgesetz erlaubt individuell angepasste Lösungen für Erwachsene.

Heute obliegt es den zuständigen Trägerschaften, die für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren nötige Praxis zu definieren. Vorgaben hinsichtlich der Berufserfahrung sollen verhindern, dass die reguläre Berufslehre ausgehebelt wird. Zu berücksichtigen gilt zudem, dass bei Teilzeit im Vergleich zu Vollzeitanstellung die nötigen Fähigkeiten innert kürzerer Zeit erworben werden müssen. Das Bedürfnis nach flexiblen Bildungspfaden darf darüber hinaus nicht das Vertrauen der Arbeitgeber in die Qualität der Berufsbildungsabschlüsse unterlaufen. Entsprechende Fragen müssen auf der Ebene der einzelnen Berufe und mit Blick auf ihre jeweilige Situation gelöst werden. Allfällige Probleme können auf diese Weise erfahrungsgemäss gut gelöst werden.