Der Bundesrat entscheidet jährlich über die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten. Dazu konsultiert er jeweils auch den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV). Für die Beurteilung des Bedarfs der Wirtschaft an ausländischen Fachkräften befragte der SAV die einzelnen Branchen und orientierte sich zudem an den Konjunkturprognosen bis Ende 2021. Ebenfalls berücksichtigt wurden der neuste Observatoriumsbericht des Seco und weitere Publikationen. Demnach ergänzen sich in- und ausländische Arbeitskräfte sehr gut und ermöglichen der Wirtschaft die notwendige Flexibilität. Auf diesen Grundlagen kommt der SAV in seiner Antwort zum Schluss, dass sich der Bedarf an ausländischen Fachkräften im Jahr 2021 nicht verringern wird, sondern dass im Gegenteil mit einer Bedarfslage im Umfang der «Vor-Corona»-Zuwanderung zu rechnen ist.
Darum beantragt der SAV für das Jahr 2021 die folgenden Kontingente:
- Drittstaaten: 8500 Kontingente (4500 B- , 4000 L-Bewilligungen)
- Dienstleistungserbringer EU/EFTA: 3500 Kontingente (500 B-, 3000 L-Bewilligungen)
- Britische Staatsangehörige: 4000 Kontingente, unter Berücksichtigung der bisherigen Zuwanderung von jährlich 3000 bis 4000 Bürgern aus dem Vereinigten Königreich.