Unveränderte Kontingentszahlen für ausländische Erwerbstätige und Dienstleistungserbringer

17. Juli 2020 Vernehmlassungen

Nach dem Willen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sollen Schweizer Unternehmen im Jahr 2021 wiederum bis zu 8500 Arbeitskräfte aus Staaten ausserhalb von EU und EFTA rekrutieren können. Dem aus der EU austretenden Grossbritannien soll ein separates Kontingent zugestanden werden.

Der Bundesrat entscheidet jährlich über die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten. Dazu konsultiert er jeweils auch den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV). Für die Beurteilung des Bedarfs der Wirtschaft an ausländischen Fachkräften befragte der SAV die einzelnen Branchen und orientierte sich zudem an den Konjunkturprognosen bis Ende 2021. Ebenfalls berücksichtigt wurden der neuste Observatoriumsbericht des Seco und weitere Publikationen. Demnach ergänzen sich in- und ausländische Arbeitskräfte sehr gut und ermöglichen der Wirtschaft die notwendige Flexibilität. Auf diesen Grundlagen kommt der SAV in seiner Antwort zum Schluss, dass sich der Bedarf an ausländischen Fachkräften im Jahr 2021 nicht verringern wird, sondern dass im Gegenteil mit einer Bedarfslage im Umfang der «Vor-Corona»-Zuwanderung zu rechnen ist.

Darum beantragt der SAV für das Jahr 2021 die folgenden Kontingente:

  • Drittstaaten: 8500 Kontingente (4500 B- , 4000 L-Bewilligungen)
  • Dienstleistungserbringer EU/EFTA: 3500 Kontingente (500 B-, 3000 L-Bewilligungen)
  • Britische Staatsangehörige: 4000 Kontingente, unter Berücksichtigung der bisherigen Zuwanderung von jährlich 3000 bis 4000 Bürgern aus dem Vereinigten Königreich.