Nationalrat untergräbt mit Frauenquote eigenverantwortliches Handeln

15. Juni 2018 News

Der Nationalrat spricht sich als Erstrat äusserst knapp für eine Geschlechterquote in den obersten Führungsgremien grosser Unternehmen aus. Der Schweizerische Arbeitgeberverband macht sich seit Jahren erfolgreich für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen stark. Umso unverständlicher ist der Entscheid, der das eigenverantwortliche Handeln der Unternehmen mit einem gesetzlichen Zwang untergräbt.

Der Nationalrat hatte in der Diskussion der bundesrätlichen Botschaft zur Reform des Aktienrechts auch über eine Quotenregelung zu befinden. Demnach sollen grosse börsenkotierte Gesellschaften ab 250 Mitarbeitenden einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent im Verwaltungsrat und 20 Prozent in der Geschäftsleitung aufweisen müssen. Mit einer Stimme Unterschied hat sich der Nationalrat der Empfehlung seiner Kommission für Rechtsfragen angeschlossen und sich für diese Frauenquoten ausgesprochen. Die Regelung soll nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren für Verwaltungsräte und zehn Jahren für Geschäftsleitungen zur Anwendung kommen und unbefristet gelten. Erreicht ein Unternehmen die Mindestvertretung von Frauen dann nicht, muss es sich zu den Gründen und zu Verbesserungsmassnahmen äussern.

Aus Sicht der Arbeitgeber folgt der Nationalrat damit dem falschen Weg zum richtigen Ziel, mehr Frauen den Aufstieg in Führungspositionen zu erleichtern. Eine Quote ist nichts anderes als ein hoheitlicher Eingriff in die Organisationsfreiheit der Unternehmen, der überdies nicht nachhaltig wirkt. Denn erstens bewirkt eine Frauenquote nicht, dass der Pool weiblicher Talente wächst, aus dem sich die künftigen Führungskräfte rekrutieren lassen. Zweitens trägt sie auch nicht zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dadurch zur verstärkten Erwerbstätigkeit von Müttern bei. Beides ist aber eine zentrale Voraussetzung für einen zunehmenden Frauenanteil in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen. Eine einseitig auf das Geschlecht fokussierende Quote wird ausserdem der Tatsache nicht gerecht, dass für die Ausübung einer Führungsfunktion oder die Zusammensetzung eines Führungsgremiums weitere Kriterien wie die Ausbildung, Berufserfahrung oder Fachkompetenzen wichtig sind.

Die Unternehmen brauchen kein starres gesetzliches Korsett, denn sie haben ein ureigenes Interesse, mit individuellen Massnahmen den Frauenanteil in ihren Führungsgremien zu steigern: Je weniger Arbeitskräfte in Zukunft zur Verfügung stehen werden, desto weniger können Firmen auf gut qualifizierte Frauen in Führungspositionen verzichten. Hinzu kommt die wissenschaftliche Erkenntnis, dass geschlechterdurchmischte Teams erfolgreicher arbeiten. So erstaunt es nicht, dass sich die Wirtschaft seit mehreren Jahren verstärkt freiwillig engagiert, um mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Gefordert sind aber auch der Staat und die Gesellschaft, mit passenden Rahmenbedingungen für erwerbstätige Mütter und der Überwindung veralteter Rollenbilder ein für Frauen förderliches Umfeld zu schaffen. Dass der Weg ohne Quote zum Ziel führt, zeigt der seit Jahren stetig steigende Frauenanteil in Führungsgremien.