Nachhaltige Investition in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

12. Juni 2018 News

Familienexterne Kinderbetreuungsangebote sollen weiterhin von Bundesgeldern profitieren: Der Nationalrat hat den Vorstoss seiner zuständigen Kommission zur nochmaligen Verlängerung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung angenommen. Die Arbeitgeber erachten diese Investition als sinnvoll, um die Erwerbstätigkeit von Eltern zu erleichtern.

Der Nationalrat hat einer parlamentarischen Initiative seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zugestimmt. Damit will er den Bund verpflichten, mit insgesamt 125 Millionen Franken für weitere vier Jahre die Schaffung zusätzlicher Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung zu fördern. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung würde ansonsten Ende Januar 2019 auslaufen. Für eine Mehrheit im Nationalrat ist die nochmalige Verlängerung der Anstossfinanzierung gerechtfertigt, da die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen nach wie vor hoch sei und sich die Investitionen auszahlten.

Auch die Arbeitgeber unterstützen die weitere finanzielle Unterstützung von neuen Kinderbetreuungsangeboten durch den Bund. Priorität muss die Förderung von Betreuungs- und Begleitungsangeboten im Schulalltag und in den Ferien geniessen. Solche Angebote stecken in vielen Kantonen und Gemeinden noch in den Kinderschuhen, obwohl es dafür vielerorts eine grosse Nachfrage gibt. Dies zeigt etwa die deutliche Zustimmung zum Ausbau des Tagesschulangebots in der Stadt Zürich.

Dank Tagesschulen können Eltern Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung besser unter einen Hut bringen. Die bessere Vereinbarkeit ermöglicht es ihnen, sich verstärkt im Arbeitsmarkt zu integrieren. Darauf ist die Wirtschaft angewiesen, werden ihr doch in den nächsten Jahren aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der rückläufigen Zuwanderung zunehmend Arbeitskräfte fehlen. Zu den Gewinnern einer verbesserten Vereinbarkeit gehören insbesondere die Frauen. Denn durch die verstärkte Integration im Arbeitsmarkt während der Kinderphase werden die Lohnunterschiede zu den Männern weiter zurückgehen und sich ihre Chancen für den Aufstieg in Führungspositionen zunehmend erhöhen. Zudem profitieren Kinder aus bildungsfernen und -nahen Schichten bei einer guten Durchmischung in den Betreuungseinrichtungen voneinander, was zur Chancengleichheit beiträgt. Einen massgeblichen Nutzen hat auch die öffentliche Hand, denn besser gebildete Jugendliche und finanziell unabhängigere Frauen reduzieren künftig die sozialen Kosten.

Ebenfalls für die Finanzhilfen des Bundes sprechen wissenschaftliche Untersuchungen, die eine nachhaltige Wirkung belegen: Weit über 90 Prozent der geförderten Einrichtungen haben sich etabliert und das Platzangebot ist teilweise sogar ausgebaut worden. Schliesslich dürften die Ausgaben des Bundes mittelfristig durch zusätzliche Steuereinnahmen von vermehrt erwerbstätigen Eltern kompensiert werden.