Erfreuliche Zustimmung zum Ausbau der Tagesschulen in Zürich

11. Juni 2018 News

Mit wuchtigen 77,3 Prozent haben die Stadtzürcher Stimmberechtigten einem Kredit für den Ausbau von Tagesschulen zugestimmt. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird gestaffelt für 24 weitere Schulen ein Tagesschulangebot eingeführt. Bisher wurde dieses an sechs Schulen getestet und stiess weitum auf grosse Akzeptanz. Finanziert wird das Projekt ausschliesslich mit staatlichen Mitteln.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht das Tagesschulmodell als eine zeitgemässe Erweiterung des Grundschulangebots. Deshalb ist er erfreut über die hohe Zustimmungsrate zum finanziellen Engagements des Staates, um das Tagesschulangebot auf weitere 24 Schulen in der Stadt Zürich auszudehnen. Das Abstimmungsergebnis verdeutlicht einmal mehr das grosse Bedürfnis von erwerbstätigen Müttern und Vätern nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Entscheid zur Vergabe eines Kredits im Umfang von rund 75 Millionen Franken ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuung. Er darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass neben der Stadt Zürich nur wenige andere Städte ähnlich gut entwickelte Drittbetreuungsmodelle bieten können.

Das Konzept der Tagesschule in der Stadt Zürich beruht darauf, dass die Schüler über Mittag betreut werden und für sechs Franken eine warme Mahlzeit erhalten. Je nach Alter werden die Schülerinnen an zwei bis vier Nachmittagen pro Woche bis 15 oder 16 Uhr in der Schule betreut. Eltern steht es frei, ihre Kinder vom Tagesschulmodell abzumelden. In den sechs bisherigen Tagesschulen war dies jedoch nur selten der Fall. Dies führte zu einer guten Durchmischung von Schülern aus bildungsnahen und -fernen Schichten. Überhaupt stiess das Angebot auf grosse Akzeptanz.

Eine ganztägige Betreuung ohne langen Unterbruch über Mittag ist für erwerbstätige Eltern – und somit auch für die Wirtschaft – von zentraler Bedeutung. Mit dem Zürcher Modell erhalten sie zudem Planungssicherheit, da zu Beginn des Schuljahres verbindlich definiert wird, an welchen Nachmittagen die Schüler betreut werden. Diese Regelung ist jeweils für alle Kinder einer Familie identisch.

Ohne bedarfsgerechte Betreuungsangebote sind immer noch mehrheitlich die Mütter mit der schwierigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf konfrontiert. Sie sind aber inzwischen ebenso gut ausgebildet wie die Männer. Eine schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zudem zu Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen sowie zu fehlenden weiblichen Nachwuchskräften für Führungspositionen. Aus diesen Gründen erachtet auch die Wirtschaft den Ausbau des Angebots an Kindertagesstätten und Tagesschulen als Notwendigkeit – ebenso wie Eltern und die öffentliche Hand.

Angesichts dieser Faktenlage sorgt die bundesrätliche Position, die Finanzhilfen des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht zu verlängern, bei den Arbeitgebern für Stirnrunzeln. Die Landesregierung würde den Ausbaubestrebungen von Gemeinden und Kantonen den Wind just in dem Moment aus den Segeln nehmen, in dem die gesprochenen Gelder ihre Wirkung zu entfalten beginnen. Doch der Nationalrat hat es weiterhin in der Hand, die umstrittene Strategie des Bundesrats zu korrigieren. Es ist zu hoffen, dass sich die Parlamentarier vom unmissverständlichen Plebiszit aus Zürich leiten lassen.