Mit höherer Erwerbsbeteiligung der Frauen gegen Lohnunterschiede

14. Juli 2017 Positionen

Der Bundesrat will Unternehmen zu Lohnanalysen verpflichten und begründet dies mit dem unerklärten und in seinen Augen diskriminierenden Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 7,4 Prozent. Die statistischen Auswertungen des Bundes sind jedoch unzureichend und rechtfertigen keinen staatlichen Eingriff in die Lohnpolitik der Unternehmen. Vielmehr besteht Handlungsbedarf in anderen Bereichen, um Frauen eine gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Um Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern, setzt der Bundesrat auf Lohnanalysen in den Unternehmen – und damit auf das falsche Pferd. Vom «unerklärbaren Lohnunterschied» gemäss den Auswertungen des Bundesamts für Statistik automatisch auf eine «Lohndiskriminierung» zu schliessen, ist nicht legitim. Denn mit der verwendeten statistischen Analysemethode können wichtige lohnrelevante Faktoren wie die effektive Leistung, Erwerbsunterbrüche oder der konkrete Tätigkeitsbereich nicht ausreichend erfasst werden.

Statt auf der Grundlage unzureichender statistischer Auswertungen in staatlichen Interventionismus zu verfallen, ist in anderen Bereichen anzusetzen. Die Arbeitgeber fordern in ihrer Position zur Lohngleichheit insbesondere, dass

  • klar zwischen den Begriffen «Lohndiskriminierung» und «Lohnunterschiede» differenziert wird.
  • die Grenzen der statistischen Analysemethoden zur Feststellung allfälliger Lohndiskriminierungen anerkannt werden.
  • die Gründe für bestehende Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern adressiert werden. So sollen etwa Frauen während der Kinderbetreuungsjahre in höherem Mass erwerbstätig bleiben können, damit es zu weniger Einschnitten in den Karriereverläufen und damit Lohnunterschieden kommt. Zudem ist ein gesellschaftliches Umdenken bezüglich der Familienorganisation erforderlich, da die vorherrschenden Familienmodelle den Frauen und insbesondere Müttern eine gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsmarkt erschweren können.
  • der Bund bestehende – und nachweislich dem von ihm angebotenen Standardanalyseprogramm überlegene – Instrumente zur betrieblichen Überprüfung der Lohnunterschiede sowie deren Ergebnisse anerkennt.