Keine gesetzlich verordneten Lohnkontrollen

5. Juli 2017 News

Unternehmen sollen im Gleichstellungsgesetz zur Durchführung von Lohnkontrollen verpflichtet werden. Mit einer entsprechenden Botschaft ans Parlament will der Bundesrat «Lohndiskriminierung» von Frauen verhindern. Die Legitimation für eine solche staatliche Intervention ist jedoch für den Schweizerischen Arbeitgeberverband nicht gegeben. Denn die statistischen Grundlagen zu den geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden, auf die der Bundesrat sein Vorhaben abstützt, sind ungenügend.

Wenig überraschend rückt der Bundesrat nicht von seiner ursprünglichen Idee ab, Unternehmen per Gesetz zur Durchführung regelmässiger Lohnkontrollen zu verpflichten, um gleiche Löhne für Frauen und Männer zu gewährleisten. Er sieht in der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden alle vier Jahre ihre Löhne einer Analyse unterziehen und diese von einer externen Stelle überprüfen lassen müssen. Die in der Vernehmlassung von verschiedenen Seiten geäusserte Kritik an einem solchen staatlichen Eingriff in die betriebliche Lohnpolitik bleibt damit ungehört.

Der für den Bundesrat offenbar ausgewiesene Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers ist aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands alles andere als unbestritten. Mit den Arbeitgebern gehen inzwischen verschiedene Akteure – darunter das Bundesamt für Statistik – und wissenschaftliche Studien einig, dass die in der schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundes eruierten und als «nicht erklärbar» deklarierten Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht zwingend aus einer Diskriminierung resultieren. Vielmehr ist der Grund für die Lohnunterschiede zum einen darin zu suchen, dass die statistische Analyse verschiedene lohnrelevante Faktoren nicht einbezieht. Zum anderen können mit einer statistischen Analyse gewisse dieser Faktoren wie die effektive Leistung oder Berufserfahrung eines Mitarbeitenden gar nicht erst erhoben werden. Solange aber solche Faktoren nicht berücksichtigt werden, darf der «nicht erklärbare» Lohnunterschied nicht auf Diskriminierung zurückgeführt werden.

Im Weiteren ignoriert der Bundesrat mit seinem Vorhaben die unternehmerische Freiheit in der Lohnpolitik, welche die Festlegung von Löhnen als Aufgabe zwischen den Arbeitgebern und ihren Angestellten definiert. Ebenso eigenverantwortlich überprüfen die Unternehmen ihre Löhne. Wenn Arbeitnehmende jedoch eine Diskriminierung vermuten, stehen ihnen im heute geltenden Gleichstellungsgesetz ausreichende Instrumente zu Verfügung, um sich dagegen zu wehren. Für die Arbeitgeber ist aus diesen Gründen klar: Das Parlament muss korrigierend eingreifen und die Änderung des Gleichstellungsgesetzes als staatliche Einmischung in die Lohnpolitik der Unternehmen verhindern.