Mit flexibler Arbeitszeiterfassung gewinnen alle

6. Dezember 2018 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt zwei parlamentarische Initiativen, mit denen die Arbeitszeiterfassung besser auf die moderne Arbeitswelt ausgerichtet wird. Mit einer Anpassung sollen jene Branchen gleichgestellt werden, die von den jetzigen Erfassungsbestimmungen benachteiligt werden.

Das Arbeitsgesetz regelt die Arbeits- und Ruhezeiten und schreibt grundsätzlich eine Arbeitszeiterfassung vor. Vom Gesetz vorgeschrieben werden namentlich die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die Dauer der Pausen und Ruhezeiten sowie die Kompensation von Überzeit. Einzelne Bestimmungen des aus dem Jahr 1964 stammenden Arbeitsgesetzes werden allerdings den Erfordernissen einer modernen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Deshalb ist Anfang 2016 die Pflicht zur minutiösen Arbeitszeiterfassung in einer Verordnung gelockert worden. Seither dürfen Arbeitnehmende auf eine Erfassung verzichten, wenn sie ein Bruttojahreseinkommen inklusive Boni von mindestens 120’000 Franken erzielen und weitgehend selbst über ihre Zeiteinteilung entscheiden. Die Befreiung muss in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen sein.

Die Verordnung hat Rechtssicherheit gebracht und die Unternehmen administrativ entlastet. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass nicht überall repräsentative Arbeitnehmerverbände bestehen und auch die Lohngrenze besonders in Branchen mit geringer Wertschöpfung sogar für das oberste Kader zu hoch angesetzt ist. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) setzt sich darum für eine Beseitigung dieser ungewollten Benachteiligungen ein.

Dieses Bestreben bekräftigen die Arbeitgeber in ihrer Stellungnahme zu zwei Vorentwürfen des Bundesrats, mit denen die Arbeitsweise modernisiert werden sollen. Sie befürworten zum einen den Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative Keller-Sutter (16.423), mit der die Lücke in der Regelung der Befreiung von der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden soll, die gegenwärtig einzelne Branche ungerechtfertigt benachteiligt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die bestehenden GAV zur Arbeitszeiterfassung in keiner Weise durch die neue Regelung in der parlamentarischen Initiative verdrängt werden dürfen. Zum andern unterstützt der SAV die parlamentarische Initiative Graber (16.414), mit der die wöchentlichen Grenzen der Höchstarbeitszeit zugunsten einer gesetzlich umschriebenen Jahresarbeitszeit aufgehoben werden sollen. Die Arbeitgeber unterstreichen jedoch, dass die bestehenden Jahresarbeitszeitmodelle in- und ausserhalb eines GAV unverändert in Kraft bleiben und deren Rechtmässigkeit aufgrund der neuen Bestimmungen nicht angezweifelt werden dürfen.

Der SAV hat sich für seine Beurteilung auch auf die jüngsten Forschungsarbeiten zur Vertrauensarbeitszeit abgestützt. Dabei hat eine Studie aus der Schweiz erstmals nachgewiesen, dass eine hohe Arbeitszeitautonomie sowohl die persönliche Leistung von Angestellten wie auch die unternehmerischen Resultate verbessert. Zugleich werden keine negativen Auswirkungen hinsichtlich Überlastung und Erschöpfung festgestellt. Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung und gesundheitlichen Belastungen lässt sich nicht herstellen. Die zentrale These für die Notwendigkeit der Zeiterfassung wird also nicht bestätigt.