Parlament bringt wichtige Steuervorlage ins Trockene

24. September 2021 News

Für externe Kinderbetreuung sollen Eltern bis zu 25'000 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Das Parlament hat die entsprechende Vorlage bereinigt. Die Arbeitgeber begrüssen, dass die Erhöhung des Elterntarifs vom Nationalrat korrigiert wurde.

Nach mehreren Zusatzrunden ist die Erhöhung des Abzugs der Kinderbetreuungskosten von den Steuern von 10’100 auf 25’000 Franken im Trockenen. Beide Räte haben die Parlamentarische Initiative (20.455) angenommen. Die Adressaten, vor allem Mütter, erhalten durch diesen höheren Abzug einen Anreiz, sich verstärkt im Arbeitsmarkt einzubringen. Dadurch generieren sie ein höheres steuerbares Einkommen und kompensieren damit die Kosten, die auf 10 Millionen Franken geschätzt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Beschluss auch als wichtigen Schritt hin zu einer besseren Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials.

Umstritten war an dieser Vorlage zunächst die Erhöhung des Elterntarifs von 251 auf 300 Franken, um die sie der Ständerat ergänzen wollte. Nachdem diese Ergänzung zuerst vom Nationalrat abgelehnt wurde, folgte ihm am Ende auch die kleine Kammer oppositionslos. Dieser Zusatz hätte dieselbe Stossrichtung wie die vom Volk im September 2020 klar abgelehnte Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6’500 auf 10’000 Franken pro Kind gehabt – mit dem Unterschied, dass die Kosten mit knapp 70 Millionen Franken tiefer ausgefallen wären. Problematisch an diesen Erhöhungen ist, dass sie von allen Familien, unabhängig vom Erwerbs- oder Ausbildungsstatus der Mutter oder des Vaters, hätten geltend gemacht werden können. So würde weder ein zusätzlicher Erwerbsanreiz noch eine Refinanzierung der Kosten geschaffen – wie dies bei der nun beschlossenen Erhöhung des Abzugs der Kinderbetreuungskosten der Fall ist.