Keine Kompetenz der Kantone zur befristeten Verstärkung der flankierenden Massnahmen

19. September 2017 News

Mit einer deutlichen Mehrheit spricht sich der Nationalrat dagegen aus, dass die Kantone die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit befristet verstärken können. Dies ist auch aus Sicht der Arbeitgeber richtig, denn die laufenden Verbesserungen der Kontrolltätigkeit auf nationaler Ebene genügen, um den Schutz der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Die Kantone dürfen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht temporär verstärken, wenn ihr Arbeitsmarkt besonderen Risiken ausgesetzt ist. Dies hat der Nationalrat mit der Ablehnung der Motion 15.3914 «Optimierung der flankierenden Massnahmen in besonders betroffenen Gebieten» beschlossen.

Auch die Arbeitgeber sehen in dieser Hinsicht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Seit der Eingabe der Motion hat der Bund gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Kantonen verschiedene Verbesserungen im Vollzug der flankierenden Massnahmen umgesetzt, um insbesondere die Qualität und Wirksamkeit der Kontrollen weiter zu erhöhen. Dazu zählen auch die in den letzten Jahren verstärkte Schulung der Kontrollorgane und die ausgebaute finanzielle Unterstützung für die Kontrolltätigkeit in einzelnen Kantonen. Angesichts dieser Optimierungen hat der Nationalrat die weiteren Massnahmen, wie sie die Motion fordert, zu Recht abgelehnt.