Ja zu verbessertem Vollzug der flankierenden Massnahmen

9. Oktober 2013 News

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats unterstützt eine Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen, eine einseitige Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit Gesamt- und Normalarbeitsverträgen lehnt sie jedoch ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband schätzt diesen differenzierten Entscheid der Kommission.

Eine Motion der ständerätlichen Wirtschaftskommission will den Vollzug der flankierenden Massnahmen verbessern und die sozialpartnerschaftlichen Instrumente stärken. Konkret soll der Bundesrat

  • die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzeigen,
  • einen Massnahmenplan zur raschen Behebung von Vollzugsdefiziten bei Bund und Kantonen vorlegen und
  • Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit Gesamt- und Normalarbeitsverträgen erarbeiten.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat nun die beiden ersten Punkte gutgeheissen, den dritten Punkt dagegen abgelehnt. Die WAK-N folgt damit den Empfehlungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), der den differenzierten Entscheid der Kommission schätzt.

Die Überprüfung der Vollzugsdefizite und deren Behebung sind aktuell ein wichtiges Thema. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Seco-Direktorin Ineichen-Fleisch prüft derzeit, ob bei den flankierenden Massnahmen zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Eine zweite Arbeitsgruppe aufseiten der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und des Verbands Schweizer Arbeitsmarktbehörden ist ebenfalls aktiv. Bei beiden Arbeitsgruppen steht eine Vollzugsoptimierung im Vordergrund. – Das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen muss geprüft werden, die einseitige Ausrichtung auf eine Beschleunigung des Verfahrens findet der SAV jedoch verfehlt.