Gezielte Kontaktbeschränkungen und ausgeweitete Hilfszahlungen

11. Dezember 2020 News

Mit dem neuen Corona-Paket will der Bundesrat das Steuer wieder stärker an sich ziehen, ohne die Kantone zu bevormunden. Die Arbeitgeber stellen sich nicht gegen Verschärfungen. Sie müssen aber weiterhin gezielt auf das regionale Infektionsgeschehen abstellen. Zur Abfederung sind die Härtefallhilfen wie vom Bundesrat vorgeschlagen auszuweiten und mit höchster Priorität einzuführen.

Angesichts weiter steigender Corona-Zahlen hat der Bundesrat wieder striktere Massnahmen zur Kontaktbeschränkung verkündet und versucht, der Konfusion um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen entgegenzuwirken. Gleichzeitig mit den neuen Beschränkungen sollen die wirtschaftlichen Schäden weiter abgefedert werden. Der Bundesrat sieht deshalb vor, das Covid-19-Gesetz anzupassen und das bestehende Härtefallprogramm um 1,5 Mrd. Franken aufzustocken. Die Hälfte davon soll gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern. Die zweiten 750 Mio. Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen. Damit kann der Bundesrat jene Kantone unterstützen, die besonders stark von den Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie betroffen sind.

Zusätzlich sieht der Bundesrat eine neue Delegationsnorm vor, mit der die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Hilfen bei Bedarf gelockert werden können. Damit soll der Handlungsspielraum vergrössert werden, sofern das Infektionsgeschehen ein rasches Eingreifen notwendig macht.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stellt sich nicht gegen zusätzliche gesundheitspolitische Massnahmen. Der Bund soll aber darauf achten, lediglich einen klar definierten Rahmen vorzugeben, ohne die Kantone zu bevormunden. Dadurch können die Kantone koordiniert intervenieren und ihre Eingriffe gezielt auf das Infektionsgeschehen in den Regionen anpassen. Ausserdem tragen die betroffenen Menschen regional abgestimmte Massnahmen besser mit. Auf diese Einsicht und Selbstdisziplin muss der Staat bauen, denn sein Einfluss bei der Durchsetzung und Kontrolle ist spätestens vor der Haustüre der Einwohner limitiert.

Auch bei den Arbeitgebern führen klare, abgestimmte und praktikable Vorschriften zu einer höheren Berechenbarkeit. Wenn jedoch die Geschäftstätigkeit massiv eingeschränkt oder gar ganz verunmöglicht wird, muss den direkt und indirekt betroffenen Unternehmen unter die Arme gegriffen werden. Der SAV spricht sich deshalb bei behördlichen Einschränkungen für eine Entschädigung aus, wie sie der Bundesrat bereits eingeführt hat und sie im Rahmen des Härtefallprogramms jetzt ausweitet. Ebenso wie bei der Vernehmlassung zum ersten Härtefallpaket erwartet der SAV, dass das Parlament die aufgestockte Härtefallregelung in den nächsten Tagen einführt und die Kantone ihre Vorarbeiten beschleunigen.

Darüber hinaus sind die bereits etablierten Instrumente zur Abfederung von Wirtschaftskrisen einzusetzen, namentlich die Kurzarbeitsentschädigung. Für die Dauer der Notlage weiterhin verfügbar bleiben sollen nach Ansicht des SAV zudem die Corona-Erwerbsersatzzahlungen. Sie mildern den Erwerbsausfall für die direkt und indirekt betroffene Selbstständigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.