Bund weitet Härtefall-Zahlungen und Leistungen bei Kurzarbeit aus

18. November 2020 News

Der Bundesrat stockt die staatlichen Beihilfen für Härtefälle auf und erhöht dabei den Bundesanteil. Zudem will er die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitern. Angesichts einer schweren zweiten Pandemie-Welle unterstützen die Arbeitgeber diese zusätzlichen Stützungsmassnahmen.

Der Bundesrat stellt mehr Geld zur Unterstützung von Härtefällen in der Corona-Krise bereit. Er erhöht das ursprünglich auf 400 Mio. Franken vorgesehene Volumen in einer zweiten Etappe auf insgesamt 1 Mrd. Franken. Die ersten insgesamt 400 Mio. Franken werden, basierend auf dem geltenden Covid-Gesetz, zu je 50 Prozent von Bund und Kantonen ab Dezember ausbezahlt. Für die zweite Tranche von 600 Mio. Franken, für die eine Gesetzesänderung in der Wintersession nötig ist, wird der Verteilschlüssel auf 80 Prozent beim Bund bzw. 20 Prozent bei den Kantonen angepasst. Mit der Etappierung der Beiträge wird die erste Hilfe, wie vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) gefordert, möglichst rasch bei den Betroffenen ankommen.

Der SAV hat in seiner Stellungnahme zum Verordnungs-Entwurf die auf dem Covid-19-Gesetz beruhende Härtefallregelung des Bundesrats befürwortet. Staatliche Beihilfen sind in der derzeitigen Situation gemäss Experten frei von den sonst typischen negativen Anreizen. Sie beschleunigen wegen des Erhalts von überlebensfähigen Unternehmen zudem die wirtschaftliche Erholung nach der Krise. Angesichts einer sich gefährlich ausbreitenden zweiten Infektions-Welle ist die Gesamtsumme von Bund und Kantonen zurecht auf 1 Mrd. Franken erhöht worden.

Ein Härtefall liegt gemäss der Ausführungsverordnung vor, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens weniger als 60% des Durchschnitts der letzten zwei Jahre beträgt. Dabei werden auch die Vermögenslage und das verfügbare Kapital sowie die Profitabilität und Überlebensfähigkeit des Unternehmens vor Beginn der Krise berücksichtigt.

Der Bundesrat will darüber hinaus mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der Arbeitslosenversicherung in das Covid-19-Gesetz überführen. Dabei werden die Leistungen der Kurzarbeit so ausgedehnt, dass befristet Angestellte sowie Auszubildende wieder einen Anspruch haben. Auch die vereinfachte Anmeldung für die Kurzarbeitsentschädigung, die im Frühling eingeführt wurde, soll weiter zur Anwendung kommen. Zudem werden die Karenzfrist wieder aufgehoben und die maximale Dauer der Kurzarbeit für Ertragsausfälle von mehr als 85 Prozent abgeschafft. Die Arbeitgeber unterstützen diese Gesetzesanpassungen.

Die Härtefallhilfe ist für den SAV wie für den Bundesrat derzeit das geeignetste Instrument für eine rasche und gezielte Abfederung der negativen Folgen der Corona-Pandemie. Weitere Kreditprogramme sind nach Ansicht des Bundesrats zurzeit auch deshalb nicht notwendig, da sich keine Kreditklemme abzeichnet. Die Landesregierung beantragt jedoch vom Parlament die Kompetenz, bei einer Verschlechterung der Situation per Verordnung ein neues Solidarbürgschaftssystem errichten zu können. Mit dieser Vorsichtsmassnahme hätte der Bund für ein neues Kreditprogramm vorgesorgt. Gemäss Experten stellen die Covid-Kredite aufgrund der Zahlungsmodalitäten aber ihrerseits eine weiche Form der Verschuldung dar, mit der die Konkursgefahr deutlich verringert werden kann. Auch dieses Instrument soll nach Ansicht des SAV bald wieder eingesetzt werden.

Das gesamte Dispositiv der Wirtschaftshilfe besteht aus drei Säulen. Mit der Kurzarbeitsentschädigung werden vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgeglichen und Arbeitsplätze erhalten, indem ein Grossteil der Gehälter der Arbeitnehmer über die Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Als zweite Säule springt die Corona-Erwerbsausfallsentschädigung für Personen ein, die keinen Zugang zu Kurzarbeitsentschädigung haben, namentlich Selbständigeerwerbende mit krisenbedingt hohen Einkommenseinbussen. Drittens richteten sich die am 31. Juli ausgelaufenen Covid-19-Kredite direkt an Unternehmen, die nebst den Gehältern weitere hohe Fixkosten zu tragen haben. Mit diesen Überbrückungskrediten konnten sich viele Unternehmen einfach und rasch die benötigte Liquidität beschaffen.