Frauenförderung geschieht nicht mit Quoten

19. Juni 2019 News

Nach dem Nationalrat will nun auch der Ständerat die Geschlechterverteilung in grossen börsenkotierten Unternehmen per Gesetz vorschreiben. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist eine Quotenregelung für Mitglieder in Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung der falsche Weg zum richtigen Ziel.

Im Rahmen der Aktienrechtsreform ist der Ständerat mit 27 zu 13 Stimmen dem Antrag einer Minderheit gefolgt, dass es eine Geschlechterregelung für den Verwaltungsrat und Geschäftsleitung börsenkotierter Unternehmen in der Schweiz braucht. Nach dem Nationalrat sprach sich also auch der Ständerat für eine Quote aus. Die kleine Kammer stellte sich dabei gegen ihre Kommission, die nur eine Vorgabe für Verwaltungsräte wollte.

Demnach müssen laut Artikel 734f künftig 30 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder und 20 Prozent der Geschäftsleitung von grossen Schweizer Unternehmen Frauen sein. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Wer diese Vorschrift jedoch nicht einhält, muss im jährlichen Vergütungsbericht begründen, weshalb die Richtwerte nicht umgesetzt wurden. Zudem müssen die Unternehmen Massnahmen nennen, die zur Frauenförderung ergriffen werden.

Der SAV unterstützt Massnahmen für die Frauenförderung, etwa zusätzliche Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung oder steuerliche Anreize. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Zudem erhalten Frauen die gleichen Chancen wie Männer, um beruflich aufzusteigen. Die Rahmenbedingungen müssen an die Bedürfnisse der Frauen ausgerichtet werden. Schliesslich ist die ganze Gesellschaft gefordert, veraltete Rollenbilder sowie Stereotypen zu überwinden. Dennoch ist gemäss SAV eine Bevormundung durch den Staat bei der Geschlechtergleichstellung in Unternehmen falsch. Quoten werden diesem vielschichtigen Problem nicht gerecht.

Insgesamt ist diese Quotenregelung lediglich eine regulatorische Symptombekämpfung, welche die Probleme nur oberflächlich und kurzfristig löst. Ausserdem entstehen unnötige Zusatzkosten für die Unternehmen.

Ihre Argumente gegen eine Frauenquote legen die Arbeitgeber in kurzer und prägnanter, einfach verständlicher Form auch in einem anschaulichen Erklärvideo dar: