Eine knappe Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S) will im Aktienrecht eine Quotenregelung verankern, um grosse börsenkotierte Unternehmen auf einen höheren Frauenanteil in ihren Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsgremien zu verpflichten. Wird die Vorgabe von 30 Prozent bzw. 20 Prozent Frauen nicht erfüllt, muss das Unternehmen im Vergütungsbericht die Gründe sowie Verbesserungsmassnahmen darlegen. Die Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen für den bundesrätlichen Vorschlag entschieden, der bereits im Nationalrat eine hauchdünne Mehrheit gefunden hat. Ebenso befürwortet die RK-S auch, dass die Quotenregelung unbefristet gilt.
Eine gesetzliche Quote ist aus Sicht der Arbeitgeber nicht zielführend, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Stattdessen gilt es mit gezielten Massnahmen – etwa mit zusätzlichen Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung und steuerlichen Anreizen – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Auf diese Weise erhalten Frauen die gleichen Chancen wie Männer, um beruflich aufzusteigen.
Die zahlreichen Aktivitäten der Wirtschaft in den letzten Jahren zeigen, dass sich die Unternehmen eigenverantwortlich für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Führungsgremien einsetzen. Ein hoheitlicher Eingriff in die Organisationsfreiheit der Unternehmen ist nicht nötig und schon gar nicht gerechtfertigt. Mit der Verknappung des Arbeitskräfteangebots werden die Bemühungen der Unternehmen künftig noch steigen, die verfügbaren gut qualifizierten Arbeitskräfte – darunter immer mehr Frauen – noch besser für Führungspositionen zu gewinnen. Der seit Längerem stetig steigende Frauenanteil wird auch ohne Quote weiter zunehmen.