Flankierende Massnahmen stärken die Wettbewerbsbedingungen

9. Juni 2022 News

Die Anzahl Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen konnte gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft im vergangenen Jahr wieder zulegen. Die Arbeitgeber begrüssen diese risikobasierten Kontrollen und sind von deren Nutzen für die Schweizer Wirtschaft überzeugt.

Nach einem pandemiebedingten Rückgang der Kontrollen der flankierenden Massnahmen (FlaM) im Vorjahr konnten diese im Jahr 2021 wieder erhöht werden. Dies geht aus dem neusten Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor. Zur Überprüfung der flankierenden Massnahmen wurden im Jahr 2021 knapp 36’000 Unternehmen und 139’000 Personen kontrolliert. Somit fielen im Jahr 2021 rund 6 Prozent der Schweizer Arbeitgeber und jeweils ein Drittel der ausländischen Dienstleistungserbringer sowie der Selbstständigerwerbenden in die Kontrolle. Trotz der coronabedingten Einschränkungen wurde das jährliche FlaM-Mindestkontrollziel, das vom Bundesrat 2018 festgelegt wurde, wieder erreicht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

Die FlaM wurden 2004 zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen eingeführt und sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen gewährleisten. Sie beinhalten die allgemeine Beobachtung des Schweizer Arbeitsmarktes sowie Kontrollen auf Einhaltung der minimalen sowie der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Um diese Kontrollen durchzuführen, sind in allen Regionen und Branchen der Schweiz Arbeitsmarktinspektoren im Einsatz. In Branchen, die keinem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) unterstehen, führen kantonale tripartite Kommissionen die Kontrollen zur Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch. In Branchen, die einem ave GAV unterstehen, werden diese Kontrollen durch die paritätischen Kommissionen vollzogen.

Die Kontrolltätigkeiten beruhen auf einem risikobasierten Ansatz. Damit werden die Kontrollen nach den spezifischen Risiken ihrer Regionen und Branchen verteilt, wodurch jeder Betrieb kontrolliert werden kann. Von den Kontrollen können auch Schweizer Betriebe betroffen sein, aufgrund des hohen Lohngefälles werden ausländische Dienstleistungserbringer jedoch öfter kontrolliert.

Basierend auf der Risikobeurteilung wurden im Jahr 2021 bei Schweizer Arbeitgebern Betriebskontrollen hauptsächlich in den Bereichen Dienstleistungen für Unternehmen, Handel, Gastgewerbe und Baunebengewerbe durchgeführt. Die ausländischen Dienstleistungserbringer waren grossmehrheitlich im verarbeitenden Gewerbe sowie im Baunebengewerbe tätig. Deshalb fanden dort die meisten Kontrollen von Dienstleistungserbringern statt.