Die flankierenden Massnahmen bewähren sich auch in der Pandemie

2. Juni 2021 News

Die Anzahl Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen lag im vergangenen Jahr leicht unter dem festgelegten Wert. Angesichts der Corona-Schutzmassnahmen wurde dennoch intensiv kontrolliert. Für die Arbeitgeber ist das ein weiterer Beweis, dass sich das Instrument der flankierenden Massnahmen auch in der Gesundheitskrise bewährt.

Corona hat die Wirtschaft seit über einem Jahr im Griff. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Laut dem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) wurden die Vorgaben aufgrund der pandemiebedingten Massnahmen knapp verfehlt.

Während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie waren die meisten Vollzugsstellen aufgrund der bundesrätlich verordneten Massnahmen gezwungen, ihre Aktivitäten zu reduzieren und in einigen Fällen sogar ganz einzustellen. Dennoch überprüften die Vollzugsorgane im Jahr 2020 die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 34’126 Unternehmen und 132’922 Personen in der Schweiz. Damit wurde die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35’000 Kontrollen leicht unterschritten.

Die FlaM bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Sie wurden auch im vergangenen Jahr gezielt und in enger Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen umgesetzt.  Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband hat sich erneut bestätigt, dass die FlaM das richtige Instrument sind, um das hohe Niveau der Schweizer Löhne sicherzustellen und Missbräuche zu bekämpfen – auch in einer Pandemie.