Flankierende Massnahmen: Gewerkschaftsbund will eine übermässige Arbeitsmarktregulierung

3. Juni 2013 News

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert einen weiteren Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Neben einem schärferen Vollzug der bestehenden Vorschriften will er die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge zu Instrumenten für eine weitreichende Regulierung der Arbeitsbedingungen machen und den Kündigungsschutz ausbauen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht zu den flankierenden Massnahmen, wendet sich aber gegen Eingriffe in den Arbeitsmarkt, die über die Missbrauchsbekämpfung hinausgehen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nutzt die kommenden Abstimmungen über die Volksinitiativen der SVP («Gegen Masseneinwanderung») und von Ecopop («Stopp der Überbevölkerung») sowie das wahrscheinliche Referendum gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien, um einen weiteren Ausbau der flankierenden Massnahmen zu verlangen. Neben Verschärfungen im Vollzug (bspw. mehr Kontrollen, höhere Richtlöhne, härtere Bussen und Zwangsmassnahmen) umfasst der Forderungskatalog des SGB unter anderem folgende Punkte:

  • Gesamtarbeitsverträge (GAV) können aus «öffentlichem Interesse», etwa bei Gefahr von Lohndruck oder einem sozialpolitisch unerwünschten Lohnniveau, ohne Einhaltung der bisherigen Quorenregeln allgemeinverbindlich erklärt werden. Antragsberechtigt sind neben den GAV-Vertragsparteien auch die tripartiten Kommissionen und die Volkswirtschaftsdepartemente.
  • Empfänger von Subventionen müssen mit repräsentativen Gewerkschaften einen GAV aushandeln, der die üblichen Arbeitsbedingungen absichert. Kommt kein GAV zustande, muss ein Normalarbeitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne sichern. GAV mit Mindestlöhnen sind im öffentlichen Beschaffungswesen ein Zuschlagskriterium.
  • Ist in einer Branche kein GAV möglich, weil beispielsweise die Sozialpartner fehlen, sollen bei «öffentlichem Interesse» NAV mit Mindestlöhnen erlassen werden.
  • Personalvertretungen und gewerkschaftliche Vertrauensleute, die Missstände aufdecken und sich gegen Missbräuche einsetzen, werden besser vor Entlassungen geschützt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) steht zur konsequenten Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die mit den Bestimmungen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und zur Solidarhaftung des Erstunternehmers in jüngster Zeit nochmals entscheidend verstärkt wurden. Bevor mit dem so verstärkten Dispositiv erste Erfahrungen gemacht werden konnten, sind neue Ausbau-Forderungen verfehlt.

Vor allem aber lehnt der SAV die mit den SGB-Forderungen beabsichtigte radikale Änderung des Systems der flankierenden Massnahmen ab. Ziel des SGB ist offensichtlich nicht mehr die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit, sondern eine umfassende Durchdringung des Arbeitsmarkts mit Minimalstandards und vor allem mit Mindestlöhnen. Dabei werden die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge in den Händen der Behörden und der tripartiten Kommissionen zu Instrumenten für die Durchsetzung eines weit gefassten «öffentlichen Interesses» im Arbeitsmarkt, was zu einer Aushebelung grundlegender Prinzipien des schweizerischen Arbeitsrechts führt.

Der vom SGB zusätzlich verlangte Kündigungsschutz passt ins Bild eines Versuchs, mit den flankierenden Massnahmen das schweizerische Arbeitsrecht gemäss den gewerkschaftlichen Regulierungsvorstellungen umzugestalten. Dieser Versuch muss zurückgewiesen werden, weil damit wichtige Erfolgsfaktoren des Standorts Schweiz geschwächt würden.