Finanzhilfen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

19. Januar 2018 News

Eine Kommissionsinitiative fordert die Verlängerung der Finanzhilfen des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung. Da die Nachfrage nach solchen Angeboten nach wie vor hoch ist und die finanziellen Mittel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dadurch die vermehrte Erwerbstätigkeit von Eltern erleichtern, unterstützen die Arbeitgeber den Vorstoss.

Die Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) hat einer Initiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt, wonach die Finanzhilfen des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung über die bisherige Befristung hinaus weitere vier Jahre bis Ende Januar 2023 verlängert werden sollen. Damit kann die nationalrätliche WBK mit den Arbeiten zur Umsetzung ihrer Initiative beginnen.

Die Arbeitgeber unterstützen die Initiative: Es besteht nach wie vor eine grosse Nachfrage nach externen Kinderbetreuungsplätzen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, erweist sich die Finanzierung als erfolgreich und wirksam. Es wäre verfrüht, sie 2019 zu stoppen – wie dies das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bislang vorsieht.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat schon bei einer früheren Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung betont, dass ein ausreichendes Angebot an externer Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet. Der Schweizer Arbeitsmarkt ist je länger desto mehr auf die häufig gut qualifizierten Frauen mit Elternpflichten angewiesen. Angesichts der Alterung der Bevölkerung und der rückläufigen Zuwanderung aus EU und Efta bzw. der restriktiven Zulassung von Erwerbstätigen aus Drittstaaten wird es für die Wirtschaft zunehmend schwieriger, ihre Stellen mit geeigneten Mitarbeitenden zu besetzen.