Pragmatischer Schritt zugunsten inländischer Arbeitskräfte

3. Mai 2017 News

Der Nationalrat hat sich für Finanzhilfen des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung ausgesprochen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese zeitlich befristete Massnahme, weil sie zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beiträgt und sich mittelfristig über zusätzliche Steuereinnahmen refinanzieren dürfte. Jedoch gehört es nicht zu den gesetzlichen Pflichten der Arbeitgeber, Kinderbetreuungsangebote mitzufinanzieren.

Als Zweitrat hat auch der Nationalrat der Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (16.055) zugestimmt, die nun noch die Schlussabstimmung passieren muss. Der Bund soll während fünf Jahren knapp 100 Millionen Franken einsetzen, um erwerbstätige Eltern bei der Drittbetreuung ihrer Kinder finanziell zu entlasten. Dies soll einerseits über die Unterstützung von Kantonen und Gemeinden geschehen, sofern diese ihrerseits die Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung ausbauen. Andererseits gehen die Gelder an Projekte mit dem Ziel, die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der erwerbstätigen Eltern auszurichten.

Die Arbeitgeber begrüssen diese Anstossfinanzierung als eine Massnahme, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie zu verbessern. Die damit verbundenen Ausgaben des Bundes dürften zudem mittelfristig über zusätzliche Steuereinnahmen kompensiert werden. Denn tiefere Kosten für die Kinderbetreuung setzen Eltern Anreize, mit höheren Pensen im Arbeitsmarkt zu partizipieren, wodurch wiederum zusätzliches Steuersubstrat generiert wird. Ausserdem zeigen wissenschaftliche Studien den gesellschaftlichen Nutzen von bezahlbaren Kinderbetreuungsangeboten: Investitionen in diesem Bereich zahlen sich nicht nur wirtschaftlich in Form höherer Arbeitspensen von Eltern, sondern auch durch eine frühe Sozialisierung von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten aus. Dies wirkt sich mittelfristig in vielerlei Hinsicht positiv auf die Wohlfahrt eines Landes aus.

Dass jedoch im Zuge der Vorlage auch die Arbeitgeber zur Mitfinanzierung von Kinderbetreuungsangeboten verpflichtet werden können, ist nicht begründet. Die Unternehmen sind für familienfreundliche Arbeitsbedingungen besorgt und unterstützen – wo möglich – auf freiwilliger Basis Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Mitarbeitenden. Grundsätzlich ist aber die Bereitstellung der Infrastruktur eine Staatsaufgabe. Wichtig ist aus Arbeitgebersicht auch, dass die als Anstossfinanzierung gedachte Massnahme nach der geplanten Laufzeit von fünf Jahren beendet wird. Darüber hinaus darf es nicht bei dieser einen Massnahme zur Schaffung weiterer Erwerbsanreize für Eltern bleiben. Die effizienteste Bestrebung in diesem Sinn ist es, dass Eltern ihre externen Kinderbetreuungskosten im Falle einer Erwerbstätigkeit von den Steuern abziehen können.