Die Wirtschaft braucht nach wie vor Spezialisten aus Drittstaaten

21. Juli 2016 Vernehmlassungen

Mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Schweiz müssen im kommenden Jahr wieder mehr Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie Dienstleistungserbringer aus den EU/Efta-Staaten zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um höchst qualifizierte und spezialisierte Personen, welche die inländischen Arbeitskräfte nicht konkurrenzieren.

Im vergangenen wie auch im laufenden Jahr hat sich gezeigt, dass die jährlichen Höchstzahlen für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen sowohl für erwerbstätige Personen aus Drittstaaten als auch für Dienstleistungserbringer aus den EU/Efta-Staaten ungenügend waren. Die Kontingente waren meist schnell ausgeschöpft. Die Arbeitgeber fordern deshalb in der Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), diese Kontingente für das kommende Jahr wieder zu erhöhen, und zwar auf das Niveau des Jahres 2014.

Dabei ist festzuhalten, dass es sich bei der Drittstaaten-Zuwanderung um einen sehr kleinen Teil der Zuwanderung höchst qualifizierter Personen handelt, welche der hiesige Arbeitsmarkt nicht in genügendem Ausmass bieten kann. Wann immer möglich, stellen die Firmen lokale Arbeitskräfte an. Denn eine in der Schweiz ansässige Person einzustellen, geht schneller, führt zu weniger Integrationsproblemen und verursacht weniger (Lohn-)Kosten, als solche Spezialisten in Drittstaaten zu rekrutieren.

Solche Drittstaaten-Angehörige sind Experten mit spezialisiertem Wissen, ohne die gewisse Weiterentwicklungen der Schweizer Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden oder der Zugang zu neuen Märkten nicht möglich sind. Können wegen zu tiefer Kontingente die entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen nicht garantiert werden, müssen die betroffenen Unternehmensbereiche beziehungsweise Projekte ins Ausland verlegt werden. So verliert die Schweiz wertvolles Wissen, Wertschöpfung und letztlich auch Arbeitsplätze für inländische Arbeitskräfte. Angesichts der bereits verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hierzulande ist es wichtig, die Firmen nicht noch mit solchen zusätzlichen Einschränkungen zu belasten.