Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 verlängert

20. Dezember 2021 News

Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung wurde verlängert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband trägt diesen Entscheid mit.

Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat beugten sich in dieser Session erneut über das Covid-19-Gesetz (21.066). Die letzten Differenzen wurden in der Einigungskonferenz bereinigt. Das Parlament hat bis Ende 2022 die Hilfen für die Kultur, den Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen, die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie die Möglichkeit, die Kantone bei Härtefallmassnahmen zu unterstützen , verlängert.

Gleiches gilt für die Erwerbsausfallentschädigung: Diese soll weiterhin auch bei einer Einschränkung, nicht wie bisher nur bei einem Unterbruch, der Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden. Zudem werden die Corona-Hilfen für den Sport verlängert, allerdings nur bis zum Ende der laufenden Saison, also bis Ende Juni 2022.

Das Parlament hat daneben materiell entschieden, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder weitgehend übernehmen muss. Der Bundesrat hat diesen Entscheid in der Verordnung umgesetzt: Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Verlängert wurden auch die Artikel, die dem Bundesrat das Recht einräumen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen. Dazu gehören verschiedene Einschränkungsmassnahmen, Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, die Versorgung mit medizinischen Gütern oder das Test- und Contact-Tracing-System. Andere Bestimmungen, wie etwa der Artikel über das Covid-Zertifikat, sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist wird beibehalten.

Der Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt den Entscheid, den Handlungsspielraum des Bundesrats aufrechtzuerhalten. Falls sich die epidemiologische Lage weiter verschlechtert, muss er schnell handeln können. Wichtig ist es dabei, den Arbeitgebern eine gewisse Planungssicherheit zu gewähren. Deshalb trägt der Dachverband die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes mit.