Das Freizügigkeitsabkommen bleibt eine Erfolgsgeschichte

29. Juni 2020 News

Der jährliche Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) bescheinigt der Schweiz eine massvolle Zuwanderung, wovon Wirtschaft und Bevölkerung gleichermassen profitieren. Weder werden einheimische Arbeitskräfte von den Zugewanderten verdrängt noch kommen die Löhne unter Druck. Die Arbeitgeber wollen deshalb nicht am FZA rütteln.

Dank dem seit 2002 geltenden Freizügigkeitsabkommen (FZA) können Schweizer Unternehmen agil auf eine sich verändernde Wirtschaftslage reagieren und den Strukturwandel im Arbeitsmarkt erfolgreich bewältigen. Gleichzeitig profitiert eine breite Bevölkerungsschicht in der Schweiz in vieler Hinsicht von der Personenfreizügigkeit. Dies ist die Erfolgsbilanz des 16. Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Im jährlich vom Seco präsentierten Lagebericht werden die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen in der Schweiz untersucht.

Der Bericht macht einmal mehr deutlich, dass die Zuwanderung in der Schweiz massgeblich auf die Lücken im heimischen Arbeitsmarkt zurückzuführen ist. Mit anderen Worten: Die Schweizer Wirtschaft rekrutiert dann ihr Personal aus der EU und den Efta-Staaten, wenn die gesuchten Arbeitskräfte im Inland fehlen. Damit handelt es sich um eine Zuwanderung, die den heimischen Arbeitsmarkt bereichert und nicht zulasten der inländischen Arbeitskräfte geht. Demgemäss nahm die Erwerbsquote sowohl für Schweizer Bürger wie für Angehörige aus der EU in den Jahren 2010 bis 2019 stetig zu. Im selben Zeitraum waren die Einheimischen, gemessen an der Erwerbslosenquote, weniger häufig arbeitslos als EU-Efta-Zugewanderte.

Roland A. Müller betonte in seiner Rede am Point de Presse, dass die Zugewanderten aus EU/Efta-Ländern nicht nur die hiesigen Arbeitskräfte ergänzen, sondern die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken und damit sogar neue Arbeitsplätze schaffen helfen. Ausserdem zeigte sich der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) zufrieden, dass im Observatoriumsbericht kein Druck auf die Löhne auszumachen ist. Zwar verdienen die EU/Efta-Zugewanderten beim Stellenantritt in der Schweiz meist etwas weniger als Schweizer Arbeitskräfte. Diese Lohndifferenz kann aber durch die geringere Ausbildung, die fehlenden Sprach- und Kulturkenntnisse oder andere lohnbestimmende Faktoren erklärt werden. Zudem verzeichnen die zugewanderten Arbeitskräfte über die Jahre ein höheres Lohnwachstum als die Einheimischen.

Erneut bestätigen die Ergebnisse des jüngsten Observatoriumsberichts die grosse Bedeutung und den herausragenden Wert des FZA für die Schweiz. Kaum ein anderes europäisches Land ausserhalb der EU kann im Inland fehlende Arbeitskräfte so gezielt, bedarfsgerecht und effizient ergänzen wie die Schweiz. Dieses bewährte und von den Unternehmen sorgsam angewandte Zuwanderungssystem trägt gemäss dem SAV wesentlich zur Schaffung von Wohlstand im Land bei. Mit den Flankierenden Massnahmen, dem Gegenstück zum FZA, werden zudem Missbräuche bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen wirksam geahndet.