Schlingernde AHV-Reform braucht weitere Korrekturen

Bereits zu Beginn der Frühjahrssession hatte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zusammen mit economiesuisse und dem Gewerbeverband erfolgreich an den Ständerat appelliert, das ausgewogene Reformpaket der «AHV 21» nicht aus dem Lot zu bringen. Es bleibt ein zentrales Anliegen der Wirtschaftsverbände, ein Gleichgewicht zwischen strukturellen und finanziellen Massnahmen zu finden und die Finanzen des grössten Sozialwerks zumindest bis 2030 zu stabilisieren.

Die Vorlage zur «Stabilisierung der AHV» wurde nun in der Sommersession vom Nationalrat behandelt. Mit Abweichungen zum Vorschlag des Ständerates war bereits im Vorfeld zu rechnen. Allerdings hat der Nationalrat einige Änderungen vorgenommen, welche den Bemühungen um Ausgewogenheit und finanzielle Sanierung klar widersprechen. Für eine Lösung, die auch vor dem Volk mehrheitsfähig sein soll, sehen die Arbeitgeber dringenden Korrekturbedarf.

Immerhin besteht Einigkeit in beiden Räten, einerseits das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre anzugleichen und anderseits den Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren zu flexibilisieren, wie dies auch die Wirtschaft fordert. In den Räten ebenfalls unumstritten ist, dass die Zusatzfinanzierung der AHV-Reform über die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen soll. Hierbei wären nach Ansicht der Arbeitgeber bei entsprechenden Einsparungen nach wie vor 0,3 statt der angenommenen 0,4 Prozentpunkte ausreichend.

Erhebliche Differenzen zeigen sich nach wie vor bei der Höhe der Ausgleichmassnahmen für die Angleichung des Rentenalters sowie bei der Frage, welche Übergangsjahrgänge dazu berechtigt sind. Auch hier müssen die Mehrkosten in einem gesunden Verhältnis zu den strukturellen Einsparungen sein und den finanziellen Rahmen nicht überschreiten. Der vom Nationalrat auf maximal 670 Millionen Franken festgelegte Betrag entspricht praktisch der Hälfte der Spareffekte, die durch die Angleichung erzielt werden und liegt damit nach Ansicht des SAV zu hoch.

Ein für die Arbeitgeber nicht akzeptabler, im Nationalrat im letzten Moment noch angenommener Vorschlag, ist die Verwendung von Nationalbank-Erträgen aus Negativzinsen für die Zusatzfinanzierung der AHV. Eine solche Lösung eignet sich nicht für die nachhaltige Sanierung eines Sozialwerks und ist ein Eingriff in die Eigenständigkeit unserer Nationalbank.

Die Kolumne von Valentin Vogt ist in der «Zürichsee-Zeitung» erschienen.