Notwendige Verdoppelung der Bürgschaftskredite

3. April 2020 News

Mit der Verdoppelung der Bürgschaftskredite spannt der Bundesrat ein grösseres Auffangnetz für Klein- und Mittelbetriebe. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Unterstützung, auch wenn damit die Staatsverschuldung deutlich zunehmen könnte.

Aufgrund der grossen Nachfrage hat der Bundesrat nach gut einer Woche das Volumen des Bürgschaftsprogramms für Covid-Überbrückungskredite von 20 Mrd. Franken auf 40 Mrd. Franken aufgestockt. Mit der Verdoppelung der Überbrückungshilfen sollen notleidende Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre laufenden Fixkosten zu decken. Weiterhin übernimmt der Bund das Kreditrisiko der über fünf Jahre abgeschlossenen Kredite bis zu einem Betrag von 500’000 Franken vollständig, bis zu 20 Mio. Franken zu 85 Prozent.

Von den etwa 500’000 Klein- und Mittelbetrieben dürften gemäss Schätzungen des Bundesrats etwa 400’000 Betriebe von der Corona-Krise betroffen sein. Die Höhe der bisher etwa 76’000 bewilligten Bürgschaftsbeträge liegt im Schnitt bei rund 180’000 Franken. Neben den Bürgschaften werden Löhne und Arbeitsplätze mit Kurzarbeitsentschädigung gesichert. Die dafür eingereichten Gesuche beziehen sich bisher auf jeden fünften Arbeitsplatz in der Schweiz.

Der Bundesrat legt das Schwergewicht derzeit zwar auf die rasche Abwicklung der Kreditgesuche. Allerdings will er auch einen Riegel gegen Missbräuche schieben. Deshalb hat er die zuständigen Departemente beauftragt, rasch ein Konzept zur Missbrauchsbekämpfung auszuarbeiten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erleichtert, dass die Notlage der Klein- und Mittelbetriebe dank der Aufstockung der Bürgschaftskredite gemildert werden kann. Er teilt auch die Meinung des Bundesrats, dass damit auf à-fonds-perdu-Beiträge verzichtet werden kann. Zu bedenken ist, dass mit den jetzt geschnürten Hilfspaketen von insgesamt über 60 Mrd. Franken das in den letzten 20 Jahren dank Schuldenbremse angesparte Geld wieder aufgebraucht werden könnte. Langfristig wird der Staat die sich abzeichnende Neuverschuldung wieder abbauen müssen.