Kein übermässiger Eingriff in kantonale Kompetenzen

21. September 2023 News

Die Motion von Ständerat Isidor Baumann zur Änderung des Familienzulagengesetzes (Einführung eines vollen Lastenausgleichs) fordert, dass ein voller Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen zwingend wird. Die Arbeitgeber lehnen einen solch starken Eingriff in den kantonalen Föderalismus und die Schwächung der Wirtschaftsverbände ab. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2023 nun über einen Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Umsetzung dieser Motion beraten.

Familienzulagen werden durch Beiträge der Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen finanziert. Diese Beiträge sind nicht einheitlich, sondern schwanken je nach Kasse – entsprechend sind deren Belastungen auch unterschiedlich. Mit einem vollen Lastenausgleich, wie ihn aktuell elf Kantone kennen, werden diese Unterschiede innerkantonal ausgeglichen. In neun Kantonen gilt ein teilweises Lastenausgleichssystem, so dass die unterschiedlichen Belastungen nicht vollständig ausgeglichen werden. In sechs Kantonen existiert kein Lastenausgleich.

Der heute im Ständerat behandelte Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Umsetzung der Motion von Ständerat Isidor Baumann fordert, dass alle Kantone zwingend einen vollen Lastenausgleich bei den Familienzulagen anwenden müssen. Dafür spricht sich der Ständerat in der Herbstsession 2023 nun mit 23 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung aus.

Die Arbeitgeber bedauern diesen Entscheid, welcher ein übermässig starker Eingriff in die kantonalen Kompetenzen bedeuten würde. Ausserdem würde mit dem nun angenommenen Volllastenausgleich das Subsidiaritätsprinzip zwischen Bund und Kantonen missachtet sowie die Privatwirtschaft geschwächt, welche teilweise eigene Verbands- und Branchenausgleichskassen hat. Sie würden so insgesamt zugunsten des öffentlichen Sektors benachteiligt.

Im Ständerat wurde ein Minderheitsantrag zur Einführung eines Teillastenausgleichs ebenfalls knapp abgelehnt. Damit hätten nur gerade sechs Kantone ihre jetzige Praxis anpassen müssen und diese bedarfsgerecht und kantonalpolitisch breit abgestützt festsetzen können. Aus Sicht der Arbeitgeber wäre dies ein pragmatischer Kompromiss gewesen.

Als nächstes wird das Geschäft vom Nationalrat behandelt.