Trotz «Nein» im Ständerat: Es braucht ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung

7. März 2023 News

Der Ständerat lehnte die Motion zur Einführung der Abschlusstitel «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die höhere Berufsbildung in der Frühlingssession ab. Er verpasst damit die Chance, ein bewusst starkes Signal für die Anerkennung und Bekanntheit dieser Abschlüsse zu setzen. Dennoch wird der Auftrag an die Verbundpartner, ein breites Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung zu erarbeiten und umzusetzen, unterstützt. Die Stärkung der Anerkennung der höheren Berufsbildung ist wichtig, damit sich Berufsleute auch künftig bewusst für diese für die Schweizer Wirtschaft wichtigen Bildungswege entscheiden.

Die Berufsbildung, und damit auch die Abschlüsse der höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe, sind spezifisch auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachschulen und der Prüfungen (Berufs- und höhere Fachprüfungen) sind entsprechend auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Umso wichtiger ist es, dass dies auch die Gesellschaft anerkennt und Berufsleute sich bewusst für diese Abschlüsse entscheiden. Das Bekenntnis zur Einführung der Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» hätte dies bestärkt und diesem Ausbildungsweg die verdiente Anerkennung gewährt. Daher bedauert der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die Ablehnung der Motion 20.3050 durch den Ständerat (19 nein zu 16 ja Stimmen bei 6 Enthaltungen) im Grundsatz.

Die Debatte hat aber gezeigt, dass die Politik erkannt hat, wie wichtig die Berufsbildung für eine erfolgreiche Schweizer Wirtschaft ist und dass die Förderung ebendieser gerade in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels zentral ist. So wurde von mehreren Ständerätinnen und Ständeräten festgehalten, dass sich auch in Zukunft viele Jugendliche für diesen Karriereweg entscheiden sollen und es auch auf diesem Entwicklungsmöglichkeiten geben muss. Aus ihrer Sicht ist die Titeläquivalenz aber insofern nicht zielführend, als dass die Berufsbildung nicht akademisiert werden soll, sondern praxisbezogen bleiben muss. Auch wurde angeführt, dass mit einer Angleichung der Titel die unterschiedlich gelagerten Schwerpunkte der Ausbildungen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, was zu einem Durcheinander führen könnte.

Der SAV zeigt sich nach wie vor offen gegenüber der Einführung eines «Berufsbildungs-Bachelors» und «Berufsbildungs-Masters», um einerseits auszudrücken, dass sich diese Abschlüsse auf der Tertiärstufe befinden und damit insbesondere den sogenannten Weiterbildungs-Master CAS / DAS / MAS in nichts nachstehen. Diese non-formalen Weiterbildungsangebote sind aber aufgrund ihrer englischen Titel in der Gesellschaft mittlerweile breit angesehen, auch wenn sie keinen akademischen Ansprüchen genügen müssen. Dabei lohnt sich ein Abschluss der höheren Berufsbildung: Unter anderem weisen Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung eine im Vergleich zu anderen Tertiärabschlüssen geringere Arbeitslosenquote auf, sowohl nach einem wie auch fünf Jahre nach ihrem Abschluss (Bildungsbericht Schweiz 2028, Seite 282).

Auch Bundesrat Guy Parmelin setzte sich vor der kleinen Kammer für ein «Nein» zum Vorstoss ein, weil die Bundesverwaltung in diesem Sommer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern einen Bericht mit Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung vorlegen werde und es deshalb sinnvoll sei, zu warten und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Bei diesen Arbeiten ist der SAV ebenfalls eng involviert und unterstützt daher auch diese Sicht auf die Motion.

Wichtig bleibt aus Sicht der Arbeitgeber, dass trotz der Ablehnung der Motion die höhere Berufsbildung die verdiente Anerkennung erhält und durch die richtigen Rahmendbedingungen im Bildungssystem der Schweiz konkurrenzfähig bleibt. Dazu gehören neben der Titelfrage insbesondere Themen wie die Einführung eines Bezeichnungsschutzes für die höheren Fachschulen oder die Optimierung der Finanzierung der Bildungsgänge.