Ständerat lehnt 13. AHV-Rente ebenfalls ab

15. März 2023 News

Nach den Vorberatungen der Sozialpolitischen Kommission (SGK-S) behandelte der Ständerat in der Frühlingssession 2023 die beiden AHV-Initiativen, welche die finanzielle Zukunft der Altersvorsorge aus zwei entgegengesetzten Perspektiven angehen. Während die Ablehnung einer nicht finanzierbaren 13. AHV-Rente ganz im Sinne der Arbeitgeber ist, sollte in der ebenfalls abgelehnten Renteninitiative zumindest die Grundidee weiterverfolgt werden.

Den ersten Vorschlag, den kaum finanzierbaren Leistungsausbau in Form einer 13. AHVRente für alle, hatte der Nationalrat schon im Dezember 2022 grossmehrheitlich abgelehnt. Die kleine Kammer sprach sich nun im Sinne der bürgerlichen Mehrheit ebenfalls für ein klares Nein zum Volksbegehren aus. Wie der Bundesrat beurteilte auch die Mehrheit der beiden Kammern die finanziellen Mehrkosten einer 13. AHV-Rente als nicht tragbar. Laut Bundesrat hätte eine Annahme der Initiative bis 2032 Mehrausgaben von rund fünf Milliarden Franken zur Folge. Ein im Auftrag der SGK-N erstellter Bericht prognostizierte gar ein kumuliertes Defizit der AHV von rund 100 Milliarden Franken ohne Gegenmassnahmen. Für undifferenzierte Rentenerhöhungen nach dem Giesskannenprinzip fehlt also klar der finanzielle Spielraum – was nun auch vom Gesetzgeber klar bestätigt wurde. 
 
Die Initiative der Jungfreisinnigen Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)” lehnte der Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen leider ebenfalls klar ab, auch die Idee eines Gegenvorschlags will man nicht weiterverfolgen. 
 
Hier hingegen hatte sich der Schweizerische Arbeitgeberverband im Vorfeld positiv geäussert. Neben den bereits vielfach diskutierten Massnahmen zur Stabilisierung der AHV enthält die Initiative mit dem Automatismus ein neues und bisher einzigartiges Element: Einer einmaligen Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde eine Koppelung an die Lebenserwartung folgen. Eine Studie der UBS zeigte vor Kurzem auf, dass allein mit diesem Vorschlag die erste Säule auf Jahrzehnte hinaus stabilisiert werden könnte. Auch nach der Annahme der AHV 21 bleibt die Sanierung der Altersvorsorge dringlich und muss für die Jahre nach 2030 gelöst werden. Die Vorlage muss nun noch im Nationalrat behandelt werden. Die Arbeitgeber hoffen, dass die grosse Kammer dem berechtigten Anliegen der Jungfreisinnigen offener gegenübersteht – oder dann zumindest den Automatismus als Kern der Initiative in Form eines Gegenvorschlags übernimmt.