Unausgewogene Teuerungsanpassung der AHV-Renten

13. Dezember 2022 News

Nach dem Erstrat hat nun auch der Ständerat die Motion der Mitte-Fraktion, die einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten fordert, gutgeheissen. Die Arbeitgeber hatten sich vom Ständerat eine Gegensteuer erhofft und kritisieren die unnötige und willkürliche finanzielle Umverteilung.

Was bereits im Nationalrat angenommen wurde, hat der Ständerat in der letzten Sessionswoche mit einer knappen Mehrheit bestätigt: Mit der Motion der Mitte-Fraktion (22.3792) wird der Bundesrat aufgefordert, alle ordentlichen Renten (AHV-, IV-, EL- Renten und Überbrückungsleistungen) auf Anfang 2023 der aktuellen Teuerung anzupassen. Dabei soll der für die bisherigen Rentenanpassungen zugezogene sogenannte Mischindex nicht angewendet werden. Zudem soll der Bundesrat ein Konzept vorlegen, wie überdurchschnittliche Preisanstiege auch in Zukunft regelmässig ausgeglichen werden können.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert die Annahme der Motion und folgt dabei mehrheitlich der Argumentation des Bundesrates. Eine vollständige und aufgrund der alleinigen Grundlage der Teuerung zu erfolgende Anpassung der Renten, wie sie das Parlament nun beschlossen hat, ist aus verschiedenen Gründen nicht zielführend: Erstens passt der Bundesrat die Renten per Gesetzesgrundlage alle zwei Jahre an – so beschloss er die nächste Anpassung von 2,5 Prozent per 1. Januar 2023. Steigt die jährliche Inflationsrate zudem auf über 4 Prozent, sieht das Gesetz eine jährliche Anpassung vor. In den letzten Jahren wurden aufgrund der geringen oder gar negativen Inflation die Renten stärker erhöht, als dies die alleinige Teuerung erfordert hätte. Das bisherige System ist somit ausgewogen, indem es die Lohn- sowohl als auch Preisentwicklung berücksichtigt.

Zweitens gewichtet man mit der jetzt von den Räten verabschiedeten Lösung die Preisentwicklung und damit die laufenden Renten viel stärker als die neuen Renten, was gegen das Prinzip einer nachhaltigen, alle Realitäten berücksichtigenden Anpassung geht. Gegen den Motionsvorschlag spricht zudem die schwierige finanzielle Lage der ersten Säule. Darüber darf auch die Abstimmung vom 25. September 2022 nicht hinwegtäuschen, ächzt die AHV doch erheblich unter den demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft.