Umbau statt Abbau der Ergänzungsleistungen

31. Januar 2017 News

Das System der Ergänzungsleistungen (EL) hat sich in der Vergangenheit bewährt. Ohne Modernisierung drohen jedoch die Schwächsten unserer Gesellschaft, also IV- und AHV-Rentner mit ungenügendem Einkommen und Vermögen, unter die Räder zu kommen. Denn die Ausgaben werden im nächsten Jahrzehnt von knapp 5 auf etwa 7 Milliarden Franken weiter steigen – pro Jahr.

Vertreter der Gewerkschaften sowie der Behinderten-, Senioren-, Frauen- und Mieterorganisationen haben sich zu einer «Allianz Ergänzungsleistungen» formiert. Sie machen damit Front gegen die anstehende Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) und die befürchteten Abbaumassnahmen. Sie verkennen dabei die finanziellen Schwierigkeiten, die infolge der demografischen Alterung auf die EL zukommen. Ohne wirksame Massnahmen droht den EL bis 2030 ein weiterer Kostenschub auf jährlich fast 7 Milliarden Franken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) weist schon seit geraumer Zeit auf diese tickende Zeitbombe hin.

Der Bundesrat hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und das Parlament beauftragt, das EL-System zu modernisieren, um auch künftig jenen die Renten auf heutigem Niveau zu sichern, die wirklich darauf angewiesen sind. Dazu will der Bundesrat die Vermögensfreibeträge wieder nahezu auf den Stand vor 2011 senken. Wer Vermögen hat, soll auf dieses zurückgreifen, bevor die übrigen Steuerzahler einspringen müssen. Der SAV wäre auch bereit, die im Vernehmlassungsverfahren eingebrachte Idee einer Vermögensschwelle für EL weiter zu verfolgen: Wer über ein Vermögen von mehreren hunderttausend Franken verfügt, soll kein EL-Gesuch stellen und beispielsweise einen Heimaufenthalt selber berappen. Die eingesetzten Steuermittel sollen damit künftig gezielter denjenigen zu Gute kommen, die tatsächlich darauf angewiesen sind. Es wirkt daher befremdlich, dass ausgerechnet die Gewerkschaften Bessergestellte schonen wollen.

Entscheidend für die Sicherung der Leistungen auf heutigem Niveau für jene, die es wirklich nötig haben, ist jedoch die Entflechtung der EL. Das System muss transparenter und einfacher werden. Eine Studie im Auftrag des SAV zeigt: Gegenwärtig bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden und umgekehrt. Nötig ist deshalb die Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Die Maxime muss lauten: «Wer zahlt, entscheidet.» Die Kantone und Gemeinden, welche die massive Kostensteigerung in den nächsten Jahren zu rund zwei Dritteln stemmen sollen, sind zwingend auf diese wichtigste aller Massnahmen angewiesen.

Demgegenüber will die Allianz eine Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima isoliert von der Reform durchboxen. Die Allianz verschweigt dabei geflissentlich, dass die Mieten seit zwei Jahren auf breiter Front wieder sinken. Das Parlament ist daher gut beraten, eine Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima sorgfältig zu prüfen. Aus Sicht der Arbeitgeber muss die von der zuständigen Kommission (SGK-N) sistierte Mietzinsvorlage im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung in die EL-Reform integriert werden.

Viel wichtiger ist dagegen ein einheitliches Konzept zur Missbrauchsbekämpfung, insbesondere gegen nicht deklarierte Vermögen und Liegenschaften im Ausland. Selbst die Gewerkschaften haben letzten Sommer bestätigt, dass gerade ehemalige Gastarbeiter ausländischen Liegenschaftsbesitz im grossen Stil am Fiskus vorbeischleusen und gleichzeitig EL einstreichen. Diese stossende Praxis ist der «Allianz Ergänzungsleistungen» indes keine Silbe wert.