Die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV haben in den letzten 10 Jahren eine wahre Kostenexplosion erlebt. Sie sind um mehr als 50 Prozent auf über 5 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen. Ohne Gegensteuer steigen sie gemäss Bundesrat innert weniger Jahre auf 7 Milliarden Franken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deswegen schon seit längerem eine tiefgreifende Reform des Systems der Ergänzungsleistungen, um jenen, die wirklich darauf angewiesen sind, die Leistungen nachhaltig auf heutigem Niveau zu sichern. Dazu braucht es auch ein einheitliches Konzept zur Missbrauchsbekämpfung, insbesondere gegen nicht deklarierte Vermögen und Liegenschaften im Ausland.
Sukkurs erhalten die Arbeitgeber nun ausgerechnet von gewerkschaftlicher Seite. Die Sonntagszeitung zitiert Doris Bianchi, stellvertretende Sekretariatsleiterin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds: «Der Plan der Gastarbeiter, das in der Schweiz hart verdiente Geld in ein Haus in der Heimat zu investieren, erweist sich für ihre Kinder als steuertechnischer Stolperstein.» Nur die wenigsten Gastarbeiter hätten deklariert, dass sie in ihrem Heimatdorf ein Haus oder eine Wohnung besitzen. Im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch (AIA), welcher der Schweiz ab 2017 den Austausch von Bankdaten mit den 28 EU-Staaten ermöglicht, laufen diese Hausbesitzer nun Gefahr aufzufliegen.
Damit würden einige ihren Anspruch auf EL verlieren, wie Francesco Miceli, Präsident eines Schweizer Vereins, hinter dem der italienische Gewerkschaftsbund steht, der Sonntagszeitung verrät. Würden solche Missbrauchsfälle konsequent aufgedeckt, könnten die EL-Kassen gut und gerne um einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr entlastet werden. Angesichts der schwierigen Situation der EL hat der Bundesrat keine andere Wahl, als das System für die Zukunft so auszurichten, dass nur jene Anspruch auf EL haben, die darauf angewiesen sind. Wer über nicht deklarierten Immobilienbesitz im Ausland verfügt, gehört definitiv nicht dazu.