Um nach längerer krankheits- oder unfallbedingter Absenz den Anschluss im Arbeitsmarkt wieder zu schaffen, braucht es gezielte Eingliederungsmassnahmen. Mit dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» ist es das Ziel, möglichst vielen Betroffenen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, damit sie keine Invalidenrente beziehen müssen. Mit unterschiedlichen Gesetzesrevisionen wurde dem Aspekt der Eingliederung in der Vergangenheit mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Dies trägt nun Früchte, wie die aktuelle Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zeigt.
Im vergangenen Jahr haben fast 56’000 Personen an einer Eingliederungsmassnahme der Invalidenversicherung (IV) teilgenommen – das sind dreimal so viel wie vor der ersten Gesetzesrevision 2008. Von diesen 56‘000 haben 42‘000 die Massnahmen abgeschlossen und von letzteren 60 Prozent anschliessend eine Stelle gefunden. Neben den Instrumenten zur Eingliederung wird auch verstärkt auf die Prävention gesetzt. So sollen gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und rechtzeitig reagiert werden, damit betroffene Personen möglichst gar nicht erst aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.
Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) setzt sich für die Eingliederung nach krankheits- und unfallbedingten Ausfällen ein. Er hat deshalb mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Im Auftrag des SAV arbeitet der Verein Compasso sein Instrument, das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP), branchenspezifisch aus. Damit soll der Arbeitsplatzerhalt oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglichst konkret und effizient gestaltet werden können.