Spielverzögerung in der AHV

15. Oktober 2020 Meinungen

Mit dem Herbst hat auch die Eishockeysaison wieder begonnen. Wie in den meisten Lebensbereichen braucht auch diese Sportart ihre Regeln: Die International Ice Hockey Federation (IIHF) schreibt vor, was erlaubt und was verboten ist. Ein Tor ist beispielsweise nur dann ein Tor, «wenn ein Team im laufenden Spiel den Puck in vollem Umfang über die Torlinie zwischen den Pfosten ins Tor geschossen oder gelenkt hat» (Regel 94). Verboten sind hingegen Body-Checks gegen die Bande (Regel 119) oder Beissen (Regel 118). In den Regeln 129-137 werden sodann die Strafen für Spielverzögerungen festgelegt. Diese sind definiert als «eine absichtliche oder unabsichtliche Aktion, die das Spiel verzögert, einen Spielunterbruch zur Folge hat oder die Fortsetzung des Spiels verhindert».

Was im Eishockey verboten ist und sanktioniert wird, liegt in der Schweizer Sozialpolitik, konkret bei der AHV, an der Tagesordnung: Nachdem im Herbst 2017 die kombinierte Vorlage aus erster und zweiter Säule («Altersvorsorge 2020») an der Urne scheiterte, brachte der Bundesrat rund ein Jahr später eine separate AHV-Vorlage in die Vernehmlassung. Was politisch als zügiges Vorwärtsmachen verkauft wurde, entpuppt sich bei genauerem Hinschauen als alter Wein in neuen Schläuchen. Inhaltlich hat man zumindest gegenüber den gescheiterten Reformvorschlägen keine bahnbrechenden Neuerungen eingebaut. Ein weiteres Jahr liess der Bundesrat verstreichen, um das Abstimmungsresultat der STAF-Vorlage abzuwarten, welche der AHV aber lediglich eine Finanzspritze verpasste. Ende Augst 2019, also ziemlich genau zwei Jahre nach dem Scheitern an der Urne, legte er schliesslich die «Botschaft zur Stabilisierung der AHV» (AHV 21) vor. Erst ein weiteres Jahr später, im August 2020, nahm die zuständige Kommission des Ständerats die Beratung auf. Den angepeilten Zeitrahmen für die Überweisung der Vorlage an ihren Rat zur Behandlung an der Herbstsession konnte man aber wiederum nicht einhalten. Geplant ist nun, die Vorlage Mitte Oktober wieder aufzunehmen, so dass sie – hoffentlich – bereit für die Behandlung in der Wintersession sein wird.

Mit dieser Verzögerungstaktik wird nicht nur der Name der Vorlage («AHV 21») zur völligen Makulatur, sondern die Politik verfehlt auch ein zentrales Ziel: Die Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung bereits vor der grossen Pensionierungswelle der «Babyboomer» umsetzen zu können. Die nun vorliegende Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre dürfte – optimistisch gerechnet – wohl gegen 2027 umgesetzt sein, wie der Tages Anzeiger kürzlich feststellte. Von den ursprünglich 18 Jahrgängen (1946 bis 1964), die üblicherweise zu dieser Generation gezählt werden, kämen noch genau drei vollumfänglich in den Genuss dieser Massnahmen – für den Rest verpuffen sie, beziehungsweise bleiben als nicht finanzierte Last zuhanden des Portemonnaies der nächsten Generationen bestehen. Für die Linke ist das Ziel damit erreicht: Je länger man auf Zeit spielt, desto grösser wird das Loch in der Kasse. Je grösser das Loch in der Kasse, desto grösser wird die Notwendigkeit reiner Finanzspritzen, weil strukturelle Massnahmen nicht mehr greifen.

Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieses Verhalten aber nicht nur unfair, sondern geradezu gefährlich: So werden zum einen immer grössere, nicht finanzierte Lasten den nächsten Generationen aufgebürdet, zum anderen sinkt das Vertrauen in die Altersvorsorge. Die in praktisch jeder Umfrage steigende Besorgnis um die Altersvorsorge ist so gesehen nicht nur Ausdruck veränderter Parameter, sondern auch des «Spielverdrusses». Genau so, wie die Eishockeystadien leer bleiben dürften, wenn die Matches nur noch aus Spielverzögerungen bestehen. Daher gilt: Wer wie im Falle der AHV mutwillig auf Zeit spielt, verdient Buhrufe aus dem Publikum und eine Zeitstrafe. Ohne Bodycheck und Beissen, versteht sich.