Keine Insel der Glückseligen

28. September 2017 Meinungen

Die Reform Altersvorsorge 2020 ist Geschichte. Der intensive Abstimmungskampf war geprägt von unüblichen Allianzen, einem verdächtig umtriebigen Bundesrat, fragwürdiger Behördeninformation und unzähligen Nebelpetarden. Aus dem Kampf gehen weder strahlende Gewinner noch faire Verlierer hervor. Die Gewinner wissen, dass sie bloss das Schlimmste für die AHV verhindern konnten und eine Reform nach wie vor zwingend ist. Die Verlierer schmollen, verteilen kopflos Seitenhiebe und erheben Anspruch auf die alleinige Deutungshoheit über das Abstimmungsresultat. Sobald sich aber der im Abstimmungskampf aufgewirbelte Staub legt, werden auch für sie die Hände sichtbar, die ihnen die Sieger entgegenstrecken. Denn nun müssen alle an einem Strang ziehen. Und der zuständige Bundesrat muss alle relevanten Akteure einbinden – allen voran die Sozialpartner, die bei der Konstruktion der versenkten Reform links liegen gelassen wurden.

Lassen wir die verletzten Eitelkeiten und politischen Geplänkel hinter uns und nehmen eine echte und konstruktive Standortbestimmung vor. Fakt ist: Das Volk hat entschieden und zum zweiten Mal innert Jahresfrist einen AHV-Ausbau abgelehnt. Die Trendumfragen und ersten Auswertungen der Ergebnisse im Vorfeld der Abstimmung haben die fehlende Nachhaltigkeit als grösste Schwäche der Reform identifiziert. Die AHV auszubauen, statt zu sanieren, ergibt vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft schlicht keinen Sinn. Vielmehr sollte sich die Politik daran orientieren, was im Interesse aller ist: Die Renten auf heutigem Niveau zu sichern und die zentralen Säulen der Altersvorsorge – AHV und BVG – finanziell zu stabilisieren.

Diese beiden wichtigen und richtigen Reformziele entsprangen ursprünglich der weisen Voraussicht des Bundesrats. Leider ist eine hauchdünne Mehrheit im Parlament davon abgewichen. Der Rest ist Geschichte. Spätestens jetzt sollten sich alle Akteure auf die ursprünglichen Ziele des Bundesrats einigen können. Hierzu stehen der Politik mehrere Massnahmen zur Verfügung, die bereits bei der gescheiterten Reform unbestritten waren. Um die AHV finanziell zu stabilisieren, braucht es eine Angleichung des Rentenalters und eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer. Parallel dazu lässt sich in der beruflichen Vorsorge eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit angemessener Kompensation innerhalb der zweiten Säule angehen. Selbst realistische Ansätze für kleinere, aber gezielt wirkende sozialpolitische Korrektive lagen in der parlamentarischen Debatte bereits auf dem Tisch. Der zuständige Bundesrat Alain Berset hat es nun in der Hand, mit den Fraktionen im Parlament und den Sozialpartnern rasch eine mehrheitsfähige Lösung vorzubereiten, die austariert und in verdaubaren Portionen auch dem Souverän richtig vermittelt werden kann.

 

Die Schweiz ist auch in der Altersvorsorge keine Insel der Glückseligen, die vom weltweiten demografischen Wandel unberührt bleibt.

Der Versuch, AHV und BVG in einem komplizierten und überladenen Paket gemeinsam zu reformieren, ist gescheitert. Die nächsten Reformschritte müssen deshalb etappenweise und gut portioniert erfolgen. Zwar sollen weder die Steuern noch das Rentenalter «auf Vorrat» erhöht werden. Das soll uns aber nicht davon abhalten, echte strukturelle Massnahmen zu diskutieren. Denn die Schweiz ist auch in der Altersvorsorge keine Insel der Glückseligen, die vom weltweiten demografischen Wandel unberührt bleibt. Die steigende Lebenserwartung hat bereits in vielen europäischen Ländern dazu geführt, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben. Die Motion von CVP-Ständerat Hegglin (16.3225) über die Anbindung des AHV-Referenzalters an die Lebenserwartung eröffnet dem Parlament bald die Möglichkeit, gewissenhaft in diese Diskussion einzusteigen. So lassen sich klare Perspektiven entwickeln, in welchem Reformrhythmus und in welchen Portionen sich die notwendige Anpassung der Lebensarbeitszeit in den nächsten zwei Jahrzehnten vernünftig realisieren lässt.