EL-Reform bleibt absturzgefährdet

23. Februar 2018 News

Der vorberatenden Kommission des Nationalrats ist es trotz guter Ansätze nicht ausreichend gelungen, entscheidende Korrekturen in der EL-Reform anzubringen. Nun ist es am Plenum der grossen Kammer, nachzubessern. Andernfalls wird dem massiven Kostenwachstum nicht beizukommen sein.

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat in ihrer Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) den Versuch unternommen, den Ausbaukurs von Bundesrat und Ständerat zu korrigieren. Zwar hat die Kommission einige sinnvolle Korrekturen beschlossen, doch hat auch sie es verpasst, die Trendwende hin zu einer Abmilderung der bevorstehenden Kostenexplosion hinreichend einzuleiten: Der Kostenanstieg, der 2030 jährlich bereits zwei Milliarden Franken beträgt, würde lediglich um 260 Millionen Franken abgeschwächt.

Unter dem Strich bleibt die EL-Reform stark vom Absturz bedroht. Nimmt das Plenum des Nationalrats in der Frühlingssession nicht zusätzliche Korrekturen an der Vorlage vor, wird die ursprüngliche Zielsetzung des Bundesrats klar verfehlt, die Kostenexplosion in der EL wirksam einzudämmen. Dabei wäre namentlich bei den anrechenbaren Mietzinsmaxima anzusetzen. Der von der Kommissionsmehrheit beschlossene Leistungsausbau um knapp 300 Millionen Franken pro Jahr wird das EL-System nicht nur unnötig verteuern, sondern es auch verkomplizieren und in vielen Regionen gar mietzinstreibend wirken.

Immerhin hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass Personen mit Vermögen die Behörden zunehmend administrativ belasten und unnötig EL beziehen. Stattdessen sollen die Leistungen gezielter denjenigen zugutekommen, die tatsächlich darauf angewiesen sind. Dadurch lässt sich auch das Leistungsniveau längerfristig halten. Die SGK-N hat zudem entschieden, die Vermögensfreibeträge im Vergleich zum Ständerat tiefer anzusetzen – auf das Niveau, das bis 2010 galt.

Der Zufallsentscheid der Kommission (13 zu 12 Stimmen), den Kapitalbezug im BVG-Obligatorium künftig nur noch zur Hälfte zuzulassen, belegt, dass die Frage mit weitreichenden Folgen nicht reif für eine Entscheidung ist. Zu wenig ausgewiesen ist der Handlungsbedarf, zu unklar sind die Folgen für die Versicherten und ihre Pensionskassen. Diese Diskussion sollte – falls nötig – vielmehr im Rahmen der BVG-Reform stattfinden. Dort lässt sich gleichzeitig auch eine Regelung zum Verbleib älterer Erwerbsloser in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung diskutieren. Auch dieser denkbare Lösungsansatz aus der gescheiterten Reform Altersvorsorge 2020, den die Kommission nun im letzten Moment noch in die EL-Revision transferieren will, gehört stattdessen in die nächste BVG-Revision, die auf Wunsch des Bundesrats durch die Sozialpartner zu entwickeln ist. Nur über die Prüfung weiterer Lösungsansätze im BVG wird sich weisen, ob dieser Lösungsansatz auch tatsächlich der Beste ist.