BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert
Der BVG-Mindestzinssatz beträgt auch im kommenden Jahr 1,25 Prozent. Dies entschied heute der Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diesen Vorschlag in der aktuellen Situation.
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Der BVG-Mindestzinssatz beträgt auch im kommenden Jahr 1,25 Prozent. Dies entschied heute der Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diesen Vorschlag in der aktuellen Situation.
Wer eigenverantwortlich fürs Alter spart, erhöht nicht nur die Chance auf einen sorgenfreien dritten Lebensabschnitt, sondern entlastet auch die Allgemeinheit. Dieses Sparen muss gemäss Bundesverfassung vom Bund ausdrücklich gefördert werden. Umso unverständlicher ist es, wenn im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP 27) Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule höher besteuert werden sollen. Wer fürs Alter spart, muss belohnt, nicht bestraft werden. Der Rotstift muss im EP 27 bei den Ausgaben angesetzt werden.
Der BVG-Mindestzinssatz soll im kommenden Jahr bei 1,25 Prozent belassen werden. Dies empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diesen Vorschlag in der aktuellen Situation.
Der Bundesrat möchte das Kapital aus der beruflichen und der privaten Vorsorge höher besteuern. Die Arbeitgeber lehnen das Vorhaben ab, denn das eigenverantwortliche Sparen fürs Alter würde damit unattraktiv, zudem würden im Nachhinein die Spielregeln für freiwilliges Sparen geändert. Anstatt die Sparanreize in der zweiten und in der dritten Säule zu schwächen, sollten sie gestärkt werden.
Der Bundesrat hat informiert, dass er den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1,25 Prozent belässt. Die aktuelle Situation hätte aus Sicht der Arbeitgeber nach einer Senkung verlangt.