Home → Berufliche Vorsorge (BVG)
2023 werden die Renten nicht nur an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, sondern auf Begehren des Parlaments auch nachträglich der Teuerung. Die Arbeitgeber sprachen sich im Vorfeld gegen diese unausgewogene Anpassung aus. Auch den bei 1 Prozent belassenen BVG-Mindestzinssatz können die Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Börsenentwicklungen nur teilweise nachvollziehen.
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Nach rund einjähriger Beratung verabschiedet der Ständerat die Reform der zweiten Säule. Dabei schafft er an mehreren Stellen Differenzen zu den bisherigen Vorschlägen – insbesondere, um die Rentensituation der Frauen zu verbessern. Die Arbeitgeber erinnern daran, dass die Vorlage nun keinen weiteren Aufschub mehr verträgt.
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Das Dreisäulenkonzept feiert sein 50-jähriges Jubiläum. Anlass zu fragen, ob es angesichts der heutigen demografischen und finanziellen Herausforderungen noch zeitgemäss ist. Ja, sagen die Arbeitgeber. Das Dreisäulensystem ist solide und garantiert der Bevölkerung eine finanzielle Absicherung im Alter. Im Detail sind jedoch Anpassungen notwendig.
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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Erhöhung der AHV/IV-Renten um 2,5 Prozent beschlossen. Die Arbeitgeber begrüssen, dass er sich dabei am gesetzlich festgelegten Mischindex orientiert. Nur teilweise können sie hingegen die Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes bei 1 Prozent nachvollziehen.
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