Home → Berufliche Vorsorge (BVG)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz um 0,25 Punkte auf 1,25 Prozent anzuheben. Die Arbeitgeber können diese Entscheidung aufgrund der vorliegenden Situation nicht nachvollziehen und hätten eine Senkung befürwortet.
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Der Schweizerische Arbeitgeberverband sagt Ja zu Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform). Dies hat er heute beschlossen.
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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2024. Die Arbeitgeber können diesen Schritt nicht nachvollziehen.
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Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die schweizerische Vorsorge baut auf drei Säulen auf, die sich einerseits gegenseitig ergänzen und andererseits der Sicherung unterschiedlicher Lebensrisiken dienen. Für die Arbeitgeber ist klar, dass sich dieses System…
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