Home → Berufliche Vorsorge (BVG)
Der Bundesrat hat informiert, dass er den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1,25 Prozent belässt. Die aktuelle Situation hätte aus Sicht der Arbeitgeber nach einer Senkung verlangt.
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Die Schweizer Stimmbevölkerung lehnt die Reform der beruflichen Vorsorge ab. Damit bleiben die bekannten Probleme der 2. Säule, die mit der Vorlage sinnvoll angegangen worden wären, ungelöst.
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In zehn Tagen fällt die Entscheidung über die BVG-Reform. Diese Abstimmung ist von zentraler Bedeutung, um die zweite Säule zu modernisieren und langfristig zu sichern. Für die Arbeitgeber ist klar: Die Reform ist ein breit abgestützter und fairer Kompromiss, sie vierdient deshalb ein klares JA.
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Bereits in gut vier Wochen kann das Schweizer Stimmvolk über die BVG-Reform entscheiden. Für die Arbeitgeber ist klar: Die Reform ist ein klarer Schritt vorwärts, weshalb sie ein klares JA am 22. September 2024 verdient. Teilzeitbeschäftigte, insbesondere viele Frauen, würden besser versichert, die sachfremde Umverteilung wird gestoppt, ältere Arbeitnehmende werden attraktiver auf dem Stellenmarkt und das erfolgreiche Dreisäulensystem wird stabilisiert.
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