Das Dreisäulensystem funktioniert

2. Dezember 2022 News

Das Dreisäulenkonzept feiert sein 50-jähriges Jubiläum. Anlass zu fragen, ob es angesichts der heutigen demografischen und finanziellen Herausforderungen noch zeitgemäss ist. Ja, sagen die Arbeitgeber. Das Dreisäulensystem ist solide und garantiert der Bevölkerung eine finanzielle Absicherung im Alter. Im Detail sind jedoch Anpassungen notwendig.

1948 wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ins Leben gerufen. 1960 kam die Invalidenversicherung hinzu. Erst 1972, also vor 50 Jahren, entstand schliesslich das Dreisäulenkonzept. Mit diesem wurde auch ein System entwickelt, das der Bevölkerung einen umfassenden Versicherungsschutz für die Risiken des Alters, der Invalidität und des Todes der versorgenden Person bietet.

Angesichts des 50-Jahre-Jubiläums der 3 Säulen stellt sich die Frage, ob dieses System den heutigen Herausforderungen noch gewachsen ist. Diese Diskussionen sollen selbstverständlich geführt werden und die Reformen der AHV und des aktuell im Parlament behandelten BVG sind dringend. Nichtsdestotrotz ist für die Arbeitgeber klar: Das Dreisäulensystem hat sich bewährt und soll als übergreifendes Konstrukt bestehen bleiben. Die Gründe dafür werden hier kurz erläutert.

Die drei Säulen des Vorsorgesystems ergänzen sich und dienen gleichzeitig der Sicherung unterschiedlicher Lebensrisiken. So dient die erste Säule, die AHV, der Grunddeckung für die gesamte Bevölkerung. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die wirtschaftlich aktive, berufstätige Bevölkerung finanziert die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Es wird kein Geld angespart, sondern direkt «umgelegt». Da durch den demografischen Wandel jedoch immer weniger Berufstätige eine immer grössere Anzahl Personen im Ruhestand finanzieren, braucht es in der ersten Säule strukturelle und finanzielle Anpassungen. Diese wurden mit der Reform «AHV 21» bis rund Ende des Jahrzehnts in die Wege geleitet. Weitere Anpassungen müssen jedoch folgen.

Die zweite Säule der beruflichen Vorsorge ist für die finanzielle Sicherung der Bedürfnisse, die über die oben genannte Grundlage hinausgehen, konzipiert. Sie verpflichtet dabei die Arbeitgeber per Gesetz, mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen. In der Realität leisten die Arbeitgeber deutlich mehr. Diese Säule funktioniert im Kapitaldeckungsverfahren. Das heisst, dass die Versicherten ein individuelles Vermögen ansparen, das von den Vorsorgeeinrichtungen angelegt und ihnen im Alter oder bei Tod/Invalidität wieder ausbezahlt wird. Auch hier müssen die Finanzierungs- und Deckungsmechanismen den Realitäten des demografischen Wandels und der flexibilisierten Arbeitswelt angepasst werden.

Die dritte Säule wurde schlussendlich geschaffen, um steuerprivilegiert diejenigen Leistungen zu finanzieren, die nicht durch die ersten beiden Säulen gedeckt sind. Es handelt sich um eine zusätzliche, private und freiwillige Absicherung, die angesichts der wachsenden Herausforderungen des demografischen Wandels und der flexibleren Arbeitsmodelle zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Damit wird klar: Das Zusammenspiel von Staat, Arbeitgeber und Versicherten, die in den drei Säulen unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungen wahrnehmen, funktioniert in den grossen Zügen einwandfrei. Dies belegen auch immer wieder durchgeführte Untersuchungen, wie sie jüngst beispielsweise vom Bundesamt für Sozialversicherungen publiziert wurden. Die drei Säulen erreichen ihre sozialpolitischen Ziele in den allermeisten Fällen und ermöglichen eine Vorsorge nach individuellen Bedürfnissen und Lebensmodellen. Innerhalb der einzelnen Säulen sind Anpassungen aber dringend notwendig. Entsprechend gilt es, die laufenden Reformen vorwärtszutreiben und den Berufstätigen, den Rentnerinnen und Rentnern sowie den jüngeren Generationen weiterhin eine gute finanzielle Absicherung im Alter zu bieten.