Arbeitgeber setzen auf berufliche Eingliederung von jungen Beeinträchtigten

15. November 2018 News

Eine Studie von Compasso fördert wichtige Erkenntnisse zutage, wie junge Erwachsene mit Beeinträchtigung besser ins Berufsleben integriert werden können. Die Arbeitgeber setzen sich ebenfalls intensiv für die berufliche Eingliederung ein und unterstützen konkrete Vorschläge der Studie.

Jahr für Jahr schaffen es 2000 Jugendliche mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung in der Schweiz nicht, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Stattdessen sind sie auf eine IV-Rente angewiesen und bleiben oft ein Leben lang von Sozialleistungen abhängig. Jeder siebte IV-Rentner ist inzwischen 18 bis 24 Jahre alt. Um ihren Einstieg ins Berufsleben zu verbessern, hat das Netzwerk Compasso mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) eine Studie durchgeführt, die auch bei den Arbeitgebern auf grosses Interesse stösst. Sie engagieren sich im Rahmen von Compasso stark für die berufliche Eingliederung.

Laut der Studie ist es nicht nur für betroffene Jugendliche und ihre Eltern, sondern auch für Arbeitgeber wichtig, bei Bedarf gezielt professionelle Unterstützung einholen zu können. Beide Seiten erachten eine qualifizierte Prozessleitung aus einer Hand ab Ende der Schulzeit bis zur nachhaltigen Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt als bedeutenden Erfolgsfaktor. Für betroffene Arbeitgeber wäre laut der Untersuchung insbesondere eine neutrale, auf nationaler Ebene verankerte Anlaufstelle, über die sie sich informieren und beraten lassen können, eine wichtige Unterstützung.

Die Chancen für einen erfolgreichen Einstieg im Arbeitsmarkt nach kostenintensiven Ausbildungen in spezialisierten Einrichtungen stehen dann am besten, wenn betroffene Jugendliche bereits während der Ausbildung Praktika im ersten Arbeitsmarkt absolvieren. Sowohl Arbeitgeber als auch Sozialpartner kommen zum Schluss, dass es trotz aller Bemühungen gesetzliche Hindernisse gibt, welche die berufliche Eingliederung erschweren. So gilt beim IVG aktuell ein Invaliditätsgrad von 40 Prozent als Einstiegshürde, um eine Rente zu erhalten. Dies kann junge Erwachsene mit Beeinträchtigung davon abhalten, ihr Pensum und ihre Produktivität zu erhöhen, da sie dadurch riskieren, ihre Teilrente zu verlieren. Wenn nämlich der Einkommensanstieg geringer ist als die wegfallende Teilrente, haben sie Ende Monat weniger Geld im Portemonnaie.

Der Bundesrat hat diese Anliegen zwar in der laufenden IV-Weiterentwicklung aufgenommen und schlägt gewisse Massnahmen vor. Aus Sicht der Arbeitgeber genügen diese aber nicht. Sie fordern ein Modell, das statt auf eine Verrentung von jungen Erwachsenen auf eine Taggeldlösung setzt, die von schrittweisen Eingliederungsmassnahmen begleitet wird. Unmittelbar in Rente gehen sollten nur junge Erwachsene mit Beeinträchtigung, die trotz grosser Bemühungen nie eine Chance auf eine wenigstens teilweise Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt haben. Es ist wichtig, dass das Parlament ein solches Modell im Rahmen der IV-Weiterentwicklung fundiert prüft.