Die Massnahmen der IV zur beruflichen Eingliederung von Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung haben im letzten Jahr einen Höchststand erreicht. Immer mehr Unternehmen engagieren sich auch im Rahmen von Compasso freiwillig für die berufliche Eingliederung.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Im vergangenen Jahr hat die IV bei 40‘800 Personen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt. Das sind zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Die verstärkten Bemühungen der IV zahlen sich aus: 20’133 Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen konnten in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ihren Arbeitsplatz behalten oder eine neue Stelle finden. Nicht erfasst ist dabei die weitaus höhere Anzahl Personen, deren Arbeitsmarktfähigkeit dank gezielter Massnahmen von Privatversicherern und Arbeitgebern erhalten werden konnte, noch bevor die IV überhaupt involviert wurde.
Bei der Vernetzung der in der beruflichen Eingliederung involvierten Akteure nimmt Compasso zunehmend eine Schlüsselrolle ein. Das Netzwerk hat sich dank neuer Mitglieder aus der Romandie und dem Tessin auch auf nationaler Ebene als wichtige Plattform für die berufliche Eingliederung etabliert. Inzwischen engagieren sich die Arbeitgeber von über 350‘000 Mitarbeitenden in der Schweiz bei Compasso. Auf seiner Webseite stellt das Netzwerk Arbeitgebern praxiserprobte Tools, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkrete Praxisbeispiele zur Verfügung.
Im letzten Jahr ist Compasso mit der Lancierung des Ressourcenorientierten Eingliederungsprofils REP ein wichtiger Durchbruch in der beruflichen Eingliederung geglückt. Das REP ist das erste online verfügbare Tool, das eine gezielte Abklärung der Arbeitsfähigkeit von Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ermöglicht. Es verbessert den Austausch zwischen Ärzten, Arbeitgebern und betroffenen Mitarbeitenden und erleichtert damit die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
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Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.